Gefahrgutforum
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Hallo und guten Tag,

seit geraumer Zeit beschäftigt man sich in einem Forum für Modellflieger mit der Frage,ob es gesetzliche Vorschriften gibt die es verbieten Modellkraftstoff (Methanol-Nitomethan-Ölgemisch) in größeren Mengen (ca.340 Liter) im privat PKW (Kleinbus) zu befördern.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es,oder was ist bei einem solchen Vorhaben zu beachten?

Für eine umfassende Antwort wäre ich sehr dankbar!

Gruß

H.Leuschner

Hallo Herr Leuschner,

wissen Sie wie der Treibstoff klassifiziert ist.
Sie müssen in Deutschland als Privatperson auch die Mengengrenzen nach dem ADR für freigestellte Beförderung einhalten. Das könnten je nach Verpackungsgruppe 333kg/Liter oder 1000kg/Liter sein.
Sie müssen aber eigenverantwortlich sicherstellen, dass kein Treibstoff während der Beförderung austreten kann.
Hierzu gehören geeignete stabile Behälter und eine ausreichende Ladungssicherung.
In einem normalen Pkw sehe ich da bei 340 Litern schon Probleme für das Fahrzeug.
Für die weitere Beantwortung benötige ich nähere Angaben wie Behälterart, - größe und Art des Fahrzeuges.

Mit freundlichem Gruß
Jörg Holzhäuser

> Hallo Herr Leuschner,
>
> wissen Sie wie der Treibstoff klassifiziert ist.
> Sie müssen in Deutschland als Privatperson auch die
> Mengengrenzen nach dem ADR für freigestellte Beförderung
> einhalten. Das könnten je nach Verpackungsgruppe
> 333kg/Liter oder 1000kg/Liter sein.
> Sie müssen aber eigenverantwortlich sicherstellen, dass
> kein Treibstoff während der Beförderung austreten kann.
> Hierzu gehören geeignete stabile Behälter und eine
> ausreichende Ladungssicherung.
> In einem normalen Pkw sehe ich da bei 340 Litern schon
> Probleme für das Fahrzeug.
> Für die weitere Beantwortung benötige ich nähere Angaben
> wie Behälterart, - größe und Art des Fahrzeuges.
>
> Mit freundlichem Gruß
> Jörg Holzhäuser

Hallo Herrr Holzhäuser,

die einzelnen Behältnisse in denen sich der Modellkraftstoff bfindet sind 3,78 Liter Behälter = 1 Gallone zu je 6 Stück in einem Karton.
Der Beförderer möchte 15 Kartons aus Holland abholen und ich denke das dies mit einem BUS (Kleintransporter) erfolgen soll!



Gruß

H.Leuschner

>
 Re: Transport gefählicher Güter im Privatbereich 04.01.2007 (08:33 Uhr) Thomas Damm
Hallo Herr Leschner,

ich habe mal im Internet gesucht und bin auf die Firma Möllenberg und Sonntag gestoßen. Dort werden verschieden Modellkraftstoffe angeboten. Die Bezeichnung beginnt mit FLY ...... und werden mit den Sammelbegriff Molsyn bezeichnet. Dieser Stoff enthält die von Ihnen genannten Komponenten. Falls es sich bei Ihnen um diesen Stoff handeln sollte, ist dieser als UN 1992, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G., Verpackungsgruppe II gefahrgutrechtlich eingestuft. Da grundsätzlich auch die Beförderung von Gefahrgut durch Privatpersonen den Gefahrgutvorschriften unterliegt und dieser Personenkreis nur unter bestimmten Bedingungen (siehe Antwort von Herrn Holzhäuser) vom ADR befreit wird, sind bei mehr als 333 Litern diese Stoffes die Gefahrgutvorschriften vollständig einzuhalten. Das wird ohne gefahrgutrechtlicher Beratung garantiert in die Hose gehen. Also, erst mal in Holland nach der konkreten UN - Nr. und der Verpackungsgruppe nach dem Gefahrgutrecht erkundigen. Falls die von mir genannten Daten zutreffen lieber ein Karton weniger kaufen und trotzdem die einzelnen Karton als Ladung richtig !!!! sichern. Entweder kraft- oder formschlüssig. Bei Formschluss kein Abstand von mehr als 10 cm zueinander oder zu den Bordwänden zulassen. Das Bußgeld ist hier im Gegensatz zum allgemeinen Straßenverkehr richtig teuer.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
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