Gefahrgutforum
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 Freistellungen 12.01.2007 (10:28 Uhr) martinus
Nach 1.1.3.1 c sind Befoerderungen, die von einem Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttaetigkeit durchgefuehrt werden ....ohne Ueberschreitung von Hoechstmengen ...frei. Schoen! Befoerderungen zur internen oder externen Versorgung sind nicht frei.
Nehmen wir an, das Ausfuehrungsunternehmen liefert zur Reparatur eines Industriefussbodens  EP-Harz an die Baustelle - das muesste nach dem ersten Satz frei sein. Andererseits ist das doch auch eine externe Versorgung. Wie halte ich das auseinander??? Wenn ich im Produktionswerk Gefahrgutrohstoffe ueber eine oeffentliche Strasse von Werksteil 1 nach 2 transportiere - ist das eine Befoerderung in Verbindung mit der Haupttaetigkeit?

Danke!
 Re: Freistellungen 14.01.2007 (12:46 Uhr) Jörg Holzhäuser
Der erste Fall ist immer in Verbindung mit der Haupttätigkeit zu sehen. Eine Versorgung wäre dann der Fall wenn Sie dort ein Lager vorhalten würden und es dann beliefern ohne das die Materialien direkt verbraucht werden.
Der Transport eines Gefahrgutes im Rahmen eines Produktionsprozesses fällt nicht unter 1.1.3.1 c).
Siehe hätten wahrscheinlich dann auch Probleme mit den Mengengrenzen wie max. 450 Liter je Versandstück.
Hier hilft ggf. eine Ausnahmezulassung nach § 5 Abs. 1
durch die zuständige Landesbehörde.

Mit freundlichem Gruß
Jörg  Holzhäuser
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