Gefahrgutforum
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Hallo Gefahrgutexperten,

ich befasse mich mit der Frage, welche Bußgeldvorschrift nach RSE/ Anlage 7 in Betracht kommt, wenn bei einem festverbundenen Tank
(Tankfahrzeug) im Armaturenschrank starke Ölreste (Dieselkraftstoff)  festgestellt werden.
Liegt hier überhaupt ein Verstoß nach RSE vor?
In 4.3.2.3.5 und 4.3.2.4.1 ADR ist nur erwähnt, dass an den Tanks außen keine gefährlichen Reste des Füllgutes anhaften dürfen.
Der Armaturenschrank fällt hier wohl deshalb nicht unter o.a. Vorschriften.

Für die Antworten im Voraus besten Dank
H. Zach
 Re: stark ölverschmutzer Armaturenschrank 19.02.2007 (07:57 Uhr) Thomas Damm
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Hallo Herr Zach,
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Warum soll der Armaturenschrank mit starken Ölresten nicht unter diese Vorschriften fallen? Die Entleerungsventile des Tankes befinden sich doch in diesem Schrank. Mal abgesehen vom Domdeckel, wo sollen denn dann die anhaftenden Reste herkommen. Ganz sauber wird man ihn aber wohl nie haben. Aber ich kenn auch fälle, da lief das Heizöl sogar aus dem Schrank raus, was damit schon zu einer Umweltstraftat wurde.
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Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Danke für die Antwort Herr Damm,

wäre es aber nicht sinnvoll, wenn man den Armaturenschrank extra noch in 4.3.2.3.5 erwähnt.
Weiterhin mache ich mir noch Gedanken, ob das Diesel überhaupt als "gefährlich" eingestuft wird, sollte es einmal zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Bei giftigen oder ätzenden Stoffen sieht dies wohl eindeutiger aus.
Da der Armaturenschrank mit einer Auffangwanne versehen ist, stellt sich noch die Frage, für was ist diese überhaupt gedacht !?
Wohl deshalb, um Reste aufzufangen !
Ab wann geht man von einer starken Verschmutzung aus ?  1-2 Liter im Armaturenschrank oder kurz vor dem Überlaufen !

Vielleicht hat  ja  jemand schon einmal Erfahrungen gesammelt bei einer Gerichtsverhandlung oder kann auf ein Gerichtsurteil verweisen.

Mit freundlichen Gruß
H. Zach
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