Gefahrgutforum |
Fremder (unbekannt) |
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Kennzeichnung + Ausrüstung 24.03.2007 (20:31 Uhr) user65 | ||
Hallo zusammen, ich durchforste seit geraumer Zeit das Internet um Antworten auf meine Gefahrgufragen zu bekommen, aber leider bekomme ich so nur widersprüchliche Antworten.Vielleicht kann mir in diesem Forum geholfen werden?! 1. Orangene Warntafeln an den LKW Ab welchen Punktewert muss man die Orangenen Warntafeln aufklappen? Auch wenn ich unter der 1000 Punkte Grenze bin, also lt. ADR 1.1.3.6 .3.? Habe dazu die unterschiedlichsten Varianten gelesen/gehört. 2. Gefahrgutausrüstung Muss das fahrzeug bei 1.1.3.6.3 nur mit dem 2kg Feuerlöscher augestattet sein oder auch mit Unterlegkeit/ Handlampe etc.? Vielen Dank für Ihre Antworten, bitte auch mit Angabe der Fundstelle im ADR. Mit freundlichem Gruss User65 | ||
Re: Kennzeichnung + Ausrüstung 26.03.2007 (20:36 Uhr) Jörg Holzhäuser | ||
Hallo, zu 1: Die orangefarbenen Tafeln müssen ab 1001 Punkt aufgeklappt werden. Darunter könnten sie aufgekappt werden. zu 2. Die Ausrüstung unter 1000 Punkte : 1 x 2 kg Feuerlöscher nach 8.1.4.2. Die sonstige Ausrüstung nach 8.1.5 ist nicht mitzuführen. Gruß Jörg Holzhäuser | ||
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