Gefahrgutforum
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 Kennzeichnung + Ausrüstung 24.03.2007 (20:31 Uhr) user65
Hallo zusammen,

ich durchforste seit geraumer Zeit das Internet um Antworten auf meine Gefahrgufragen zu bekommen, aber leider bekomme ich so nur widersprüchliche Antworten.Vielleicht kann mir in diesem Forum geholfen werden?!

1. Orangene Warntafeln an den LKW
    Ab welchen Punktewert muss man die Orangenen Warntafeln aufklappen? Auch wenn ich unter der 1000
    Punkte Grenze bin, also lt. ADR 1.1.3.6 .3.? Habe dazu die unterschiedlichsten Varianten gelesen/gehört.

2. Gefahrgutausrüstung
     Muss das fahrzeug bei 1.1.3.6.3 nur mit dem 2kg Feuerlöscher augestattet sein oder auch mit
     Unterlegkeit/ Handlampe etc.?

Vielen Dank für Ihre Antworten, bitte auch mit Angabe der Fundstelle im ADR.

Mit freundlichem Gruss
User65
Hallo,

zu 1:
Die orangefarbenen Tafeln müssen ab 1001 Punkt aufgeklappt werden.
Darunter könnten sie aufgekappt werden.

zu  2.
Die Ausrüstung unter 1000 Punkte :
1 x  2 kg Feuerlöscher nach 8.1.4.2.
Die sonstige Ausrüstung nach 8.1.5 ist nicht mitzuführen.

Gruß
Jörg Holzhäuser
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