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Fortbildungslehrgang 04.11.2007 (17:33 Uhr) Spatzel | ||
Hallo , gemäß GGVSE 8.2.1.5 ist der Auffrischungslehrgang nach fünf Jahren zu besuchen. Kann ich als Dozent für Gefahrgutausbildung diesen Fotbildungslehrgang als Teilnehmer selber durchführen, die Prüfung als solches wird ja anschließend durch einen Prüfer der IHK abgenommen? Oder muss an diesen Lehrgang selber als Teilnehmer teilnehmen, damit die ADR Bescheinigung verlängert wird. Wie ist Eure Meinung dazu? Mit freundlichen Grüssen Spatzel | ||
Re: Fortbildungslehrgang 17.01.2008 (18:49 Uhr) GLunkes | ||
> Hallo , > gemäß GGVSE 8.2.1.5 ist der Auffrischungslehrgang nach > fünf Jahren zu besuchen. > Kann ich als Dozent für Gefahrgutausbildung diesen > Fotbildungslehrgang als Teilnehmer selber durchführen, > die Prüfung als solches wird ja anschließend durch einen > Prüfer der IHK abgenommen? > Oder muss an diesen Lehrgang selber als Teilnehmer > teilnehmen, damit die ADR Bescheinigung verlängert wird. > Wie ist Eure Meinung dazu? > > Mit freundlichen Grüssen > > Spatzel Hallo, ich bin selbst Dozent für Gefahrgutfahrer und der Auffassung, dass es ausreichen müsste, dass Sie als Dozent, "der sich eh ständig auf dem laufenden Halten muss", lediglich an der Prüfung teilzunehmen. Was soll ein anderer Dozent Ihnen erzählen, was Sie nicht schon selbst wissen müssen, um Gefahrgutfahrer vorschriftenkonform ausbilden zu können? Was sagt denn Ihre zuständige IHK dazu? MfG G.Lunkes | ||
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