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| | | Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Ihre Mithilfe, da ich viel im Abfallbereich tätig bin, kommt häufig die Frage: Wie kann ich ungereinigte leere Verpackungen im Großcontainer befördern. Diese sollten wenn möglich ja in loser Schüttung befördert werden. Daher meine Frage! Ist es möglich ungereinigte leere Verpackungen der Klasse 3 da diese nicht ordnungsgemäß verschlossen und bezettelt sind wie im gefülltem Zustand, unter,Klasse 4.1 VG II UN Nr. 3175 zu befördern. Und wenn dieses möglich sein sollte, wie erklären Sie es den Überwachungsorgane und warum ist es möglich unter Klasse 4.1 zu befördern. Oder gibt es andere Möglichkeiten die ungereinigten zu befördern ohne zu reinigen.
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
MfG. U. Wesselhoeft | | | | | | Hallo Herr Wesselhöft, das Material unter der UN 3175 zu befördern halte ich für problematisch. Es stimmen die Einstufungskriterien in Kapitel 2 nicht. Wir haben bei uns eine Reststoffsammelstelle in der auch "leere" Farbdosen gesammelt werden die nicht verschlossen sind. Diese Dosen werden in zugelassenen ASP Behälter mit Inlinern gesammelt und dann unter der UN 1263 Farbe, Farbzubehörstoffe transportiert. Wir sagen, dass die Dosen und Eimer nicht leer sind und deshalb unter dem Begriff transportiert werden. Diese Vorgehensweise ist mit Behörden und Entsorgern abgestimmt und genehmigt. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und verbleibe, | | | | | | Hallo, ein ähnliche Problem haben wir auch und befördern die "leeren" Behälter seit Jahren als Schüttgut im Container. Bei Überprüfungen auf der straße und auf dem Betriebsgelände gab es bislang keine Probleme. Allerdings sollten die Behälter mindestens tropfleer sein und der Conatainer auch entsprechend beschaffen sein. Wir halten den Kanister für den festen Stoff, der halt einen flüssigen enthält..
Die Sache scheint sehr unterschiedlich gesehen zu werden!
Gruß St.Ehlers
> Sehr geehrte Damen und Herren, > > ich bitte um Ihre Mithilfe, da ich viel im Abfallbereich > tätig bin, kommt häufig die Frage: Wie kann ich > ungereinigte leere Verpackungen im Großcontainer > befördern. > Diese sollten wenn möglich ja in loser Schüttung > befördert werden. > Daher meine Frage! Ist es möglich ungereinigte leere > Verpackungen der Klasse 3 da diese nicht ordnungsgemäß > verschlossen und bezettelt sind wie im gefülltem Zustand, > unter,Klasse 4.1 VG II UN Nr. 3175 zu befördern. > Und wenn dieses möglich sein sollte, wie erklären Sie es > den Überwachungsorgane und warum ist es möglich unter > Klasse 4.1 zu befördern. > Oder gibt es andere Möglichkeiten die ungereinigten zu > befördern ohne zu reinigen. > > Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus. > > MfG. U. Wesselhoeft | |
| | | Hallo Gefahrgutexperten,
in der neuen GGAV Ausnahme 19 heißt es unter Pkt. 7.1
Angabe im Beförderungspapier:
"Gemisch/Lösung, Abfall enthält polyhalogenierte Dibenzodioxine/-furane"
Muss das jetzt genauso dort eingetragen werden oder je nach Stoff, d h.
Gemisch enthält ... Lösung enthält .. Abfall enthält ...
Danke für die Hilfe
Gruß Michael | | | | | | Hallo Herr Kanzen, der Eintrag Lösung/Gemisch, Abfall... wäre in einem Beförderungspapier so bestimmt nicht richtig. Gemeint kann es nur sein, wie Sie es schon gesagt haben: Lösung enthält....; Gemisch enthält....; Bei einer Lösung handelt es sich immer um einen flüssigen Stoff, bei einem Gemisch immer um einen festen Stoff. Aus diesem Grund, kann es sich entweder nur um eine Lösung oder um ein Gemisch handeln. Die Kombination mit dem Begriff "Abfall", kann allerdings sowohl bei einer Lösung als auch bei einem Gemisch vorkommen. Wenn Sie in der Ausnahme 19 unter Punkt 4 nachsehen, werden Sie auch feststellen, dass für Lösungen und Gemische unterschiedliche Einstufungskriterien in die Gruppen A bis C vorgegeben sind. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und verbleibe, mit freundlichem Gruß
Willi Pape | |
| | | Hallo Experten,
im ADR 2001 gibt es diverse Unterscheidungen bezüglich des erforderlichen technischen Namens z.B. bei UN1266 und UN1993, die auch im Beförderungspapier (Sondervorschrift 640)angegeben werden müssen (Beispiel: 80% Ethanol, 15%Wasser, 5% Parfüm, Flammpunkt 18°C, Verpackungsgruppe II technischer Name: 1266 Parfümerieerzeugnisse mit entzündbaren Lösungsmitteln (Dampfdruck bei 50°C höchstens 110 kPa)).
Zur "Vereinfachung" gibt es nun (bis 31.12.2002)die multilaterale Vereinbarung M121.
Für mich stellt sich jetzt folgende Frage: Welcher Text gehört jetzt in das Beförderungspapier und gibt es diesbezüglich zum 01.01.2003 mit dem ADR 2003 weitere Änderungen (wie lautet der Text dann)?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Hilfe.
mit freundlichen Grüßen
Ralf Helwig
| | | | | | Hallo Herr Hellwig, Die technische Angaben wie Dampfdruck und Flammpunkt sind in der Multilateralen Vereinbarung M121 ja in 8 Gruppen zusammengefasst worden und heissen nun SV 640 a bis 640 h. Diese Regelung ist auch im ADR 2003 übernommen worden. Im Beförderungspapier brauch dann nicht mehr der ganze Txt eingetragen werden , sondern nur SV 640 und der jeweilige Buchstabe. Ich hoffe diese Antwort reicht Ihnen und verbleibe, mit freundlichem Gruß Willi Pape | | | | | | > Guten Abend Herr Helwig, ich erlaube mir an dieser Stelle einiges hinzuzufügen. Sollten Sie, was ja offensichtlich ist, vor dem 01.01.2003 die inhaltlichen Bestimmungen der M 121 in Anspruch nehmen wollen, welche ja ab dem 01.01.2003 in das ADR übernommen werden, so ist dem Beförderungspapier zur Identifizierung der entsprechenden Beförderungsvorschriften die Information "Sondervorschrift 640 D" hinzuzufügen. Das "D" steht in diesem Fall für Stoffe der Verpackungsgruppe II mit einem Dampfdruck bei 50°C von höchstens 110kPa (gem. dem von Ihnen genannten Beispiel). Individuell ist der Großbuchstabe nach der 640 zukünftig der Tabelle A in Kapitel 3.2 zu entnehmen (Spalte 6). Zusätzlich ist im Beförderungspapier zu vermerken "Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 des ADR (M121)"! Dieser entfällt jedoch wie gesagt ab 01.01.2003.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit helfen konnte.
Oliver Lezius | |
| | | Hallo liebe Forumteilnehmer, erst einmal möchte ich mich bei Herrn Ridder und Herrn Zitzelsberger für die "Beförderung" recht herzlich bedanken. Ich hoffe das dieses Forum recht oft genutzt wird. Gerade in der jetzigen Zeit wo das ADR 99 noch gültig ist, das ADR 2001 angewendet werden kann und das ADR 2003 schon vor der Tür steht, darf es doch an Diskussionsstoff eigentlich nicht fehlen. Ich möchte mich aber für alle die mich nicht kennen kurz vorstellen: Ich bin Gefahrgutbeauftragter der Thyssen Krupp Stahl AG für Strasse, Schiene, Binnenschifffahrt, Seeschiffaht und Luftfahrt. Ich muß aber gleich dabei sagen, dass mir der Bereich Luftfahrt, ausser hobbymässig wenn ich aus 4000 meter aus dem Flieger springe, nicht so liegt. Aber scheuen Sie sich nicht Fragen zur Luftfahrt zu stellen, denn es gibt bestimmt jemand der diese beantworten kann. Es gibt auch keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten. Ich wünsche uns allen, dass dies hier ein Forum mit vielen Teilnehmern und interessanten Beiträgen wird. Mit freundlichem Gruß
Willi Pape | |
| | | Hallo Herr Zitzelsberger, es wäre nett, wenn Sie kurz erläutern würden wie man richtig auf ein Beitrag antwortet. Mit freundlichem Gruß Willi Pape | | | | | | > Hallo Herr Zitzelsberger, > es wäre nett, wenn Sie kurz erläutern würden wie man > richtig auf ein Beitrag antwortet. > Mit freundlichem Gruß > Willi Pape Hallo Herr Pape, tut mir leid, ich habe vergessen Sie sofort zu informieren: Ich habe heute Nachmittag Ihren Status von User auf Moderator erhöht, dadurch haben Sie das Recht, andere Beiträge nicht nur zu beantworten, sondern auch zu ändern. Damit können Sie natürlich auch Beiträge überschreiben. Ich dachte, das könnte für Sie, der Sie ja beinahe ausschließlich die Funktion des Moderators dieses Forums übernommen haben (in sehr dankenswerter Weise!!), in irgendeiner Art dienlich sein. Außerdem haben Sie jetzt auch einige Buttons mehr, mit denen Sie Ihre Antwort von anderen Beiträgen abheben können. Sie müssen also in Zukunft nur darauf achten, dass Sie einen Beitrag beantworten (Antwortbutton am unteren Rand anklicken) und nicht ändern, dann sollte es funktionieren.
Viele Grüße und ganz herzlichen Dank, auch im Namen von meinem Freund Klaus Ridder für Ihre Mitarbeit.
Reinhold Zitzelsberger www.zitzelsberger.de
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| | | Hallo, ich finde es ausserordentlich schade, das durch den "Umzug" des Forums auf diesen Servers vielen die Möglichkeit genommen wurde an dem Forum teilzunehmen. Da dieses Forum nun auf einem Chatserver liegt und bei den meisten Firmen das chatten verboten ist und diese Seiten automatisch gesperrt sind, ist ein Zugriff vom Büro aus in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Fragen rund ums Gefahrgut währen der Arbeitszeit im Büro auftauchen. Hoffentlich war dies eine richtige Entscheidung von Ihnen. Ich wünsche mir das es hier mit dem Forum weitergeht. Es hat mir nämlich immer viel Spaß gemacht
Mit freundlichem Gruß
Willi Pape | | | | | | > Hallo, > ich finde es ausserordentlich schade, das durch den > "Umzug" des Forums auf diesen Servers vielen die > Möglichkeit genommen wurde an dem Forum teilzunehmen. > Da dieses Forum nun auf einem Chatserver liegt und bei > den meisten Firmen das chatten verboten ist und diese > Seiten automatisch gesperrt sind, ist ein Zugriff vom > Büro aus in den meisten Fällen nicht mehr möglich. > Ich gehe aber mal davon aus, dass die Fragen rund ums > Gefahrgut währen der Arbeitszeit im Büro auftauchen. > Hoffentlich war dies eine richtige Entscheidung von > Ihnen. Ich wünsche mir das es hier mit dem Forum > weitergeht. Es hat mir nämlich immer viel Spaß gemacht > > Mit freundlichem Gruß > > Willi Pape Das sagt der Betreiber des Forum-Servers dazu:
Hallo Herr Zitzelsberger,
mir ist nicht ganz klar, was Herr Pape mit einem Chat-Server meint. Normalerweise wird ein IRC-Server als Chatserver bezeichnet. Bei plaudern.de handelt es sich aber um einen ganz normalen Web-Server. Natürlich ist es möglich, das manche Firmen bestimmte URLs sperren. Mir ist aber nicht bekannt dass plaudern.de davon betroffen wäre. Es gibt schliesslich viele Supportforen, die sonst nicht zu erreichen wären. Definitiv sicher bin ich, das zumindest Audi, Telekom, Deutsche Bahn, Fendt, Sartorius usw. das System nutzen können. Einfach weil sie es auch tun. 8-)))
Viele Grüße Horst Klier tdb Software Service GmbH
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