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Zuzahlung sparen in der Apotheke 28.09.2004, 22:31 *Nagini* | |
Hallo, es gibt wieder Neuigkeiten zu Online-Apotheken und wie ihr Zuzahlungen sparen könnt. In einem älteren Beitrag hier im Forum, den ihr hier direkt einsehen könnt, hatte ich Euch ja auch schon von Internetapotheken berichtet, bei denen ihr kein Rezept mehr für die Pille braucht. Nun gibt's eine neue Info wie Ihr Euch Zuzahlungen sparen könnt:Internetapotheke APO AG darf Euch volle Zuzahlung erlassen Der Verbraucher hat durch die seit Beginn des Jahres gueltige Ge- sundheitsreform manche bittere Pille schlucken muessen. So zum Beispiel beim Gang in die Apotheke, denn fuer Medikamente muss tiefer in die Tasche gegriffen werden. Wie bei verschreibungspflich- tigen Medikamenten: Hier ist die Hoehe der Zuzahlung ab dem 1.1.04 nicht mehr von der Packungsgroesse, sondern vom Preis abhaengig. Fuer verschreibungspflichtige Medikamente muss somit ein Eigenan- teil in Hoehe von zehn Prozent des Preises, aber mindestens fuenf und hoechstens zehn Euro uebernommen werden. Bei Praeparaten unter fuenf Euro zahlen Patienten gleich den vollen Preis des Medika- ments. Da kommt es den Patienten gerade recht, dass sie ihre Rezepte nicht mehr zwingend in der Apotheke einloesen muessen, sondern auch bequem ueber einer der zahlreichen Internetapotheken bestellen koennen. Als Kunde der hollaendischen Versandapotheke DocMorris kann man so die Haelfte der sonst anfallenden Zuzahlung fuer verschreibungs- pflichtige Medikamente sparen, denn die Netzapotheke gibt Euch einen Rabatt in Hoehe von 50 Prozent auf die jeweils anfallende Zuzahlung. Noch mehr profitiert man in Zukunft als Kunde der Versandapotheke APO AG, einem Zusammenschluss von Apotheken mehrerer Laender Europas mit Hauptsitz in den Niederlanden. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem taufrischen Urteil(AZ: 4 U 74/04) entschieden, dass die deutsche Preisbindung fuer Arzneimittel nicht grenzueberschreitend gilt, also niederlaendische Apotheken selbst bei Rezepten Verguenst- igungen gewaehren duerfen. Was im Klartext bedeutet, dass der nieder- laendische Anbieter seinen deutschen Kunden die komplette Zuzahlung in Hoehe von maximal 30 Euro pro Rezept bei Kassenrezepten erlassen und auf Privatrezepte eine Gutschrift gewaehren darf. Noch findet sich auf der APO-Webseite lediglich der alte Hinweis auf die Vergabe von 3 Prozent Rabatt. Angesichts des Urteils ist aber zu erwarten, dass Euch die APO AG in Kuerze bei Bestellungen von rezeptpflichtigen Medikamenten die komplette Zuzahlung erlaesst und dieses auch auf ihren Seiten propagiert. http://www.apo.ag Quelle: Geizkragen Gemeindebrief vom 28.09.2004 | |
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