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Der umstrittene Patriot Act, ein Gesetz, das US-amerikanischen Ermittlungsbehörden weitreichende Befugnisse bei der Verfolgung und Überwachung von möglichen Terroristen und Straftätern zubilligt, ist teilweise verfassungswidrig. Ein Bundesrichter entschied am gestrigen Mittwoch, dass die Bundespolizei FBI gegen das im ersten Verfassungszusatz garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt, wenn sie Internet-Provider durch Vorlage so genannter National Security Letter (NSL) zur Herausgabe von Nutzerinformationen zwingt und die ISPs dabei unter Strafandrohung zur Geheimhaltung verpflichtet.

Die American Civil Liberties Union (ACLU) hatte schon im April dieses Jahres den US District Court in New York angerufen, weil ein von ihr vertretener ISP ebenso wie andere als Empfänger eines solchen National Security Letter dem FBI nicht nur vertrauliche Kundeninformationen zur Verfügung zu stellen hatte, sondern sich auch verpflichten musste, die Existenz des NSL gegenüber jedermann zu verschweigen. Da seit Verabschiedung des Patriot Act im Jahr 2001 zudem kein Gerichtsbeschluss mehr für die Ausstellung von NSLs nötig war, argwöhnte die ACLU, das FBI habe sich damit quasi einen Freibrief zum Schnüffeln geschaffen. Schätzungen zufolge erstellt das FBI im Jahr bis zu 500 NSLs.

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