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> > > Wenn der Zoll den Inhalt des Pakets interessant findet > > > und sich nicht klar ist, ob nun kommerziell oder nicht, > > > kann er das Paket beschlagnahmen und es wird nur nach > > > längerem Prozedere ausgehändigt. Wenn man kein > > > kommerzielles Ziel verfolgt, dann muss man dies > > > nachweisen, was ziemlich nervenaufreibend sein kann. > > > > > > So wurden mir in ein ansonsten völlig harmloses Päckchen > > > aus Gutmütigkeit der Versender 2 InstruktionsDVDs gelegt > > > (die ich gar nicht haben wollte) und schon hatte ich 14 > > > Tage Rennereien... Was ist denn an InstruktionsDVDs kommerziell? Und was muss man dann tun, um das Paket dann letztendlich zu erhalten? Würde mich mal interessieren...
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