Das Verwaltungsgericht erklärte am 18. September die Oberbürgermeisterwahl im vergangenen Jahr für ungültig, weil "die SPD und die Benz-Wählerinitiative in zwei Hallen städtischer Tochtergesellschaften Wahlveranstaltungen ausgerichtet und dass eine SPD-Stadträtin Bewohner eines Altenheims mit Briefwahl-Unterlagen versorgt habe. Diese Initiativen könnten das recht knappe Wahlergebnis beeinflusst haben, hieß es" (DE). http://www.spiegelei.online.de/umfrage.htm http://www.dacity.de