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| | | Hallo Forumteilnehmer,
meine Frage betrifft die in Deutschland aktuell anzuwendenden Prüffristen für Fahrzeugfeuerlöscher nach ADR/GGVSE. Sowohl GGVSE als auch RSE geben ausdrücklich eine Einjahresfrist vor. Ein heute zur Prüfung von Feuerlöschern beauftragtes Brandschutzunternehmen hat angeblich eine Information vorliegen, derzufolge schon die Prüfungsfrist auf 2 Jahre verlängert ist. Meines Wissens ist dies angedacht und soll kommen, ist aber noch nicht amtlich. Was gilt nun wirklich? Im zweifel müssen alle heute geprüften Geräte ein neues Datum der erneuten Prüfung bekommen?!
Bitte um Hilfe und vielen Dank schon mal.
S. Fuß | | | | | | > Guten Abend Herr Fuß, zunächst einmal gilt in Deutschland wie bereits von Ihnen gesagt, die Prüffrist von einem Jahr. Diese Frist soll im Rahmen der 1.GGVSE-Änderungsverordnung auf 2 Jahre ausgedehnt werden. Wann diese letztendlich fertiggestellt und veröffentlicht wird, steht jedoch noch nicht fest. Bis zu deren Inkrafttreten gilt jedoch nach wie vor die Frist von einem Jahr. Es ist zu vermuten, dass es hier eine Übergangsfrist geben wird bzw. eine Klausel, welche es ermöglicht, dass die Feuerlöschgeräte um ein Jahr weiterverwendet werden können, ohne erneut einen Sachverständigen konsultieren zu müssen(Änderung der Prüfdaten). Ich denke, hier wird ähnlich verfahren werden, wie bei der damaligen Anpassung der ADR-Fahrerschulungen von 3 auf 5 Jahre (ohne Umschreibung bzw. Verlängerung). Ich hoffe diese Antwort hilft Ihnen weiter.
Mfg
O. Lezius
| | | | | | > Hallo Forumteilnehmer, > > meine Frage betrifft die in Deutschland aktuell > anzuwendenden Prüffristen für Fahrzeugfeuerlöscher nach > ADR/GGVSE. Sowohl GGVSE als auch RSE geben ausdrücklich > eine Einjahresfrist vor. Ein heute zur Prüfung von > Feuerlöschern beauftragtes Brandschutzunternehmen hat > angeblich eine Information vorliegen, derzufolge schon > die Prüfungsfrist auf 2 Jahre verlängert ist. Meines > Wissens ist dies angedacht und soll kommen, ist aber noch > nicht amtlich. Was gilt nun wirklich? Im zweifel müssen > alle heute geprüften Geräte ein neues Datum der erneuten > Prüfung bekommen?! > > Bitte um Hilfe und vielen Dank schon mal. > > S. Fuß Hallo... ich weiss nun nicht, ob die Info noch aktuell sein wird, aber mittlerweile gibt es dazu einen Gestzestex. In der GGVSE ist die Verlängerung der Prüffrist auf 2 Jahre verlängert worden, allerdings nicht Fristübergehend, d.h. Sie müsssen Ihre Löscher vor Ablauf prüfen lassen und erhalten dann eine Verlängerung um 2 Jahre. | | | | | | > Hallo Herr Fuß, die Zweijahres-Frist für Feuerlöscher ist in Anlage 2. Nr. 2.4 der GGVSE festgeschrieben. Diese ist gültig seit dem 01.01.2003. Da wir eine Übergangsfrist bis zum 01.07. d.J. haben, ist diese Vorschrift ab dem 01.07.2003 anzuwenden. Die Prüfplaketten brauchen nicht erneuert zu werden, sondern gelten für ein weiteres Jahr. Eine vorzeitige Prüfung der Löschgeräte vor diesem Zeitpunkt ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Pape
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