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 Gefahrgutforum
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 Öffnen von Gefahrgutcontainern 10.01.2006 (16:20 Uhr) Frank
Angenommen ein Container mit einem flüssigen Gefahrgut  geht auf die Reise und der Stoff muss mit einem Inhibitor stabilisiert werden. Darf der Fahrer an einem beliebigen Ort halten, den Tankcontainer öffnen und den Inhibitor hinzufügen oder gibt es hier eine gesetzl. Auflage die dieses Vorgehen verbietet? Wo wäre dieses geregelt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
 Re: Öffnen von Gefahrgutcontainern 10.01.2006 (19:29 Uhr) Thomas Hüfner
Grundsätzlich hat der Fahrer während der Fahrt nur die Verkehrssicherheit zu kontrollieren.Der Stabilisator muß vor oder während des Beladens zugegeben werden. Der Fahrer hat in der Regel kein Fachwissen.
Sollte der Container verplompt ,sein hat er GARNICHTS daran zu suchen.Außer er ist verrückt oder reich.
Für die korrekte Ladung ist der Versender/Verlader zuständig
und nicht der Beförderer.Siehe auch ADR-Vorschrift oder entsprechendes produktbezugenes SDB.
 Re: Öffnen von Gefahrgutcontainern 11.01.2006 (12:26 Uhr) Frank
> Grundsätzlich hat der Fahrer während der Fahrt nur die
> Verkehrssicherheit zu kontrollieren.Der Stabilisator muß
> vor oder während des Beladens zugegeben werden. Der
> Fahrer hat in der Regel kein Fachwissen.
> Sollte der Container verplompt ,sein hat er GARNICHTS
> daran zu suchen.Außer er ist verrückt oder reich.
> Für die korrekte Ladung ist der Versender/Verlader
> zuständig
> und nicht der Beförderer.Siehe auch ADR-Vorschrift oder
> entsprechendes produktbezugenes SDB.


Ok, das ist klar, aber wie sieht es aus, wenn eine fachkundige Person die Zufügung von dem Inhibitor vornehmen soll? Ich denke es geht dann schon eher in die Richtung " Gefährdung der Öffentlichkeit" bzw. Strassenverkehrsordnung oder in die Umweltgesetzgebung. Ich kann keinen Passus in der ADR finden.
 Re: Öffnen von Gefahrgutcontainern 11.01.2006 (23:42 Uhr) schindlbeck62
Hallo,
das ADR sagt:

8.3.3 Verbot der Öffnung von Versandstücken

Das Öffnen eines Versandstücks mit gefährlichen Gütern durch den Fahrzeugführer oder Beifahrer ist verboten.

Gruß
Schindlbeck
Wie die bisherigen Fachleute bereits dargestellt haben, ist zum einen eine Frachtcontainer für Übersee verplombt.
Diese Plombe darf ein Fahrzeugführer auf keinen Fall öffnen.
Beim Gefahrguttransport dürfen ebenso keine Versandstücke
geöffnet werden und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein für den Seeverkehr geladener Container überhaupt solche Möglichkeiten bietet (CTU).
Gruß
Jörg

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