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| | | Hallo Forum,
nach Kapitel 8.3.4 dürfen Beleuchtungsgeräte keine Oberflächen aus Metall haben, durch die Funken erzeugt werden können. Eine Mag Lite zum Beispiel wäre ein solches Beleuchtungsgerät.Darf diese Taschenlampe verwendet werden, oder muss sie Ex-geschützt ausgeführt sein? Ist ein Ex-schutz überhaupt noch irgendwo gefordert? Meines Erachtens nach, dürfte der Vewrwendung einer Mag Lite nichts im Wege stehen. Was meinen Sie dazu? Vielen Dank für Ihre hilfe!
MfG
G. Lunkes | | | | | | Hallo Herr / Frau Lunkes, in den Gefahrgutvorschriften steht nirgends das es sich um ex-geschützte Beleuchtungsgeräte handeln muß. Meines erachtens reicht eine Taschenlampe ohne metalloberfläche.
Mit freundlichem Gruß
Willi Pape | | | | | | Guten Tag!
Es ist eine nicht Funken bildende Handleuchte zu verwenden, laut GGVSE! Ex geschützt muss sie nur sein wenn es die Schriftliche Weisung vor sieht!
MFG Christian Heun | | | | | | > Hallo Forum, > > nach Kapitel 8.3.4 dürfen Beleuchtungsgeräte keine > Oberflächen aus Metall haben, durch die Funken erzeugt > werden können. Eine Mag Lite zum Beispiel wäre ein > solches Beleuchtungsgerät.Darf diese Taschenlampe > verwendet werden, oder muss sie Ex-geschützt ausgeführt > sein? Ist ein Ex-schutz überhaupt noch irgendwo > gefordert? Meines Erachtens nach, dürfte der Vewrwendung > einer Mag Lite nichts im Wege stehen. Was meinen Sie > dazu? Vielen Dank für Ihre hilfe! > > MfG > > G. Lunkes Hallo...
Wörtlich ist eine Ex-Lampe in der ADR nicht gefordert. Sollte jedoch in Zeile 19 die S2 stehen, ist eine Lampe notwendig, die evtl. auftretenden Dämpfe nicht entzünden kann.. Also dann doch wieder Ex-geschützt...
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