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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
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Die beiden Versandbuchhändler Amazon.de und Buch.de haben nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen, indem sie ihren Kunden widerrechtlich Preisnachlässe beim Bücherkauf einräumten.

Im Falle von Amazon.de wurde der "Fünf-Euro-Startgutschein" für Neukunden verhandelt, während das Gericht bei Buch.de das Angebot von Prämienmeilen verboten hat. Beide Prozesse wurden von Verlagen und dem Börsenverein des deutschen Buchhandels angestrengt. Als zweite Instanz ließ das OLG Frankfurt am Main keine Revision zu.


Info: http://www.justiz.hessen.de/OLGRecht/UrtOLG.nsf?OpenDatabase
Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]


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