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Am Freitag (25.Juni 2004) wurde das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt damit heute in Kraft. Der neue rechtliche Rahmen für die Wachstumsbranche war gut anderthalb Jahre heftig umkämpft. Erst im Vermittlungsausschuss fanden Bundestag und Bundesrat Anfang Mai einen Kompromiss. Lange strittig war vor allem, wie die Deutsche Telekom künftig regulatorisch angefasst werden soll. Die Wirtschaft und Datenschützer wollten zudem unverhältnismäßige Überwachungsauflagen und eine Rund-um-Beschnüffelung der Telekommunikationsnutzer verhindern.

In dem geschnürten Paket, das nach Ansicht von Kritikern nicht alle Richtlinien aus Brüssel voll umsetzt, ist für jeden etwas dabei: Die Telekom darf vier Jahre lang weiterhin die Hoheit über den Teilnehmeranschluss behalten. Sie muss ihren Konkurrenten aber beim Einführen neuer Dienste und Produkte Vorleistungen anbieten, sodass diese darauf aufbauend ihre Kunden mit ähnlichen Leistungen versorgen können.


Gesetzestext: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]


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