plaudern.de

Forumsharing?
Forum suchen
Forum erstellen
Impressum/Kontakt
Datenschutz
AGB
Hilfe

34 User im System
Rekord: 483
(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
  Suche:


Händler und Vertriebsunternehmen dürfen fremde Marken- oder
Firmennamen als Meta-Tags verwenden, um ihre Rangstellung
bei Internet-Suchmaschinen zu verbessern. Das hat das Ober-
landesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. (Az. I-20 U 104/03
vom 17. Februar 2004) und damit anderen OLGs in Deutschland
widersprochen. Das bedeutet: Wenn ein Kunde bei Google nach
"Marke" sucht, steht an der Spitze der Suchergebnis-Liste nicht
"Marke", sondern ein "Marke"-Händler oder im schlimmeren Fall ein
Unternehmen, das ähnliche Produkte anbietet, aber nicht "Marke".

In dem entschiedenen Fall hatte der Betreiber einer Website
mehrere Marken eines Wettbewerbers als Meta-Tag verwendet.
Mit Hilfe solcher Meta-Tags wird das Ranking der eigenen Inter-
netseite bei Suchmaschinen verbessert, wenn Internet-Nutzer
nach der betroffenen Marke oder Firma suchen Tatsächlich
hatte die Website mit diesen Marken oder Produkten nichts zu
tun, sondern diente dem Verkauf der eigenen Waren und Dienst-
leistungen. Das Oberlandesgericht konnte in diesem Verhalten
nichts Verwerfliches erkennen. Eine Markenverletzung liege
nicht vor, da die Meta-Tags unsichtbar im Quelltext der Site
verborgen seien und daher nicht "zur Kennzeichnung" der be-
worbenen Produkte gebraucht würden. Auch ein Verstoß gegen
das Wettbewerbsrecht wurde vom Gericht verneint, obwohl die
Benutzung der Meta-Tags zu einer "Verfälschung" von Treffer-
listen führt. Nach Ansicht des Gerichts würden die Internet-
Nutzer ohnehin damit rechnen, dass die Trefferlisten einer
Suchmaschine nicht objektiv seien und daher zwangsläufig
viele Einträge enthalten, die mit dem eigentlichen Suchwort
nichts zu tun haben.

Wer sich in dieser Weise an die Marken seiner Konkurrenten
anhängt, bewegt sich wie bei der Manipulation von Treffer-
listen auf sehr dünnem Eis. Bereits im Jahr 2000 hat das
Landgericht Hamburg in einem vergleichbaren Fall entschieden,
dass die Keyword-gesteuerte Werbung bei fremden Marken ein
sittenwidriges "Abfangen von Kunden" und damit verboten ist.
Markenhersteller sollten bis zur Klärung der Rechtslage durch
den BGH das OLG Düsseldorf meiden.


Info: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de
Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]


Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Netreporter". Die Überschrift des Forums ist "".
Komplette Diskussion aufklappen | Inhaltsverzeichnis Forum Netreporter | Forenübersicht | plaudern.de-Homepage

Kostenloses Forumhosting von plaudern.de. Dieses Forum im eigenen Design entführen. Impressum



Papier sparen durch druckoptimierte Webseiten. Wie es geht erfahren Sie unter www.baummord.de.