Zeitschriften-Abonnements via Internet können nach Auskunft von Verbraucherschützern seit Anfang diesen Jahres nur noch in bestimmten Fällen widerrufen werden. Das neue Schuld- recht räume nur noch bei Haustür-Geschäften eine zweiwöchige Widerrufsfrist ein, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit.
Bei Abo-Abschlüssen per Internet oder Postkarte entfalle in der Regel dieses Recht. Lediglich bei Online-Bestellungen mit Kosten von mehr als 200 Euro bis zum ersten Kündigungstermin könne die Bestellung zurückgenommen werden. Für Abo- Abschlüsse im Internet sei auch keine Unterschrift erforderlich. Im Bestellformular müsse lediglich eine Lösch- und Berichtigungsfunktion enthalten sein.
Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: eMarket vom 15.01.2002