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 Neues Schuldrecht begünstigt Abo-Vertrieb 16.01.2002 (02:10 Uhr) emar

Neues Schuldrecht begünstigt Abo-Vertrieb

Zeitschriften-Abonnements via Internet können
nach Auskunft von Verbraucherschützern seit
Anfang diesen Jahres nur noch in bestimmten
Fällen widerrufen werden. Das neue Schuld-
recht räume nur noch bei Haustür-Geschäften
eine zweiwöchige Widerrufsfrist ein, teilt die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in
Düsseldorf mit.

Bei Abo-Abschlüssen per Internet oder Postkarte
entfalle in der Regel dieses Recht. Lediglich bei
Online-Bestellungen mit Kosten von mehr als 200
Euro bis zum ersten Kündigungstermin könne die
Bestellung zurückgenommen werden. Für Abo-
Abschlüsse im Internet sei auch keine Unterschrift
erforderlich. Im Bestellformular müsse lediglich
eine Lösch- und Berichtigungsfunktion enthalten
sein.

Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: eMarket vom 15.01.2002


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