Der deutsche Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften ( B R E K O ) lehnt den Kabinettsbeschluss zur Änderung der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung ab, weil von seinen Mitglieds- unternehmen angeblich eine völlig unrealistische Hilfe- stellung verlangt werde.
Nach Ansicht des Verbandes ist die Auflage, die Adresse der Inhaber der 0190er-Nummern auf der Telekommunika- tionsrechnung auszuweisen, technisch undurchführbar. Die Dienstrufnummern werden weitervermietet, teilweise im täglichen Rhythmus, so dass eine unüberschaubare Vielfalt an Mietern und Vermietern entstehe. Einen mög- lichen Ausweg sieht man in einer Selbstverpflichtung der Anbieter von 0190er-Nummern.
BREKO will deshalb mehr die Eigenverantwortung der Telefon- und Internetnutzer in den Vordergrund stellen. In den meisten Fällen könne unliebsamen Überraschun- gen vorgebeugt werden, wenn man bei seiner Telefon- gesellschaft die 0190er-Nummern grundsätzlich sperren lasse. Dies schütze auch wirksam gegen Dialer-Program- me am PC.
Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: itnn vom 7.06.2002