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Überprüfungspflicht für Online-Gästebücher

Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gäste-
buch führt, muss dessen Inhalt regelmäßig kontrol-
lieren. Andernfalls macht sich der Betreiber nach
Ansicht des Landgerichtes Trier den Inhalt der Ein-
tragungen zu eigen und handelt daher möglicher-
weise rechtswidrig (Az.: 4 O 106/00).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines
Steuerberaters gegen den Betreiber einer Home-
page statt. Im Gästebuch war die Aufforderung an
den namentlich genannten Steuerberater zu lesen,
er solle aufpassen, "ob es was bringt, Steuerbetrug
und Geldwäsche zu betreiben". In diesem Eintrag
sah das Landgericht eine Ehrverletzung des Klägers.

Das Gericht verpflichtete den Betreiber dieser Home-
page zur Löschung. Zudem stellten die Richter klar,
dass ein Betreiber mindestens einmal wöchentlich
den Inhalt seines Gästebuchs überprüfen und rechts-
widrige Eintragungen löschen muss.

Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: eMarket vom 20.06.2002


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