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 Von der Unterschrift zur Signatur 11.02.2002 (21:47 Uhr) tc

Von der Unterschrift zur Signatur

Die Zulassung von einfachen E-Mails als Beweise bei
Gericht wird nun, wie schon bei bekannten Verfahren
in den USA, auch in Deutschland praktiziert, wie jüngst
vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main.

Im Zeitalter der Internetnutzung geht man in Deutsch-
land aber noch einen Schritt weiter: Nach einem Be-
schluss des Bundeskabinetts haben die über 200.000
Beschäftigten der Bundeseinrichtungen die Möglich-
keit, rechtskräftige Verträge und Dokumente mit einer
elektronischen Signatur versehen über das Internet zu
versenden.

Das jährliche Auftragsvolumen des Bundes in Höhe von
ca. 250 Milliarden Euro kann damit auch erstmals elek-
tronisch vergeben werden. Landes- und Kommunalbe-
hörden sollen diesem Beispiel in den kommenden drei
Jahren folgen. Damit soll gleichzeitig die Attraktivität der
Anwendung für Wirtschaft und Verbraucher gesteigert
werden.

Sinn und Notwendigkeit wurden in einer Studie der Wirt-
schaftsberater von KPMG für das BMWI erst vor kurzem
bescheinigt. Damit wird nicht nur die Rechtssicherheit im
elektronischen Verkehr erhöht sondern auch zur stabilen
Basis für die weitere Entwicklung des E-Business.

Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: typocom-newsletter vom 11.02.2002


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