Die Zulassung von einfachen E-Mails als Beweise bei Gericht wird nun, wie schon bei bekannten Verfahren in den USA, auch in Deutschland praktiziert, wie jüngst vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main.
Im Zeitalter der Internetnutzung geht man in Deutsch- land aber noch einen Schritt weiter: Nach einem Be- schluss des Bundeskabinetts haben die über 200.000 Beschäftigten der Bundeseinrichtungen die Möglich- keit, rechtskräftige Verträge und Dokumente mit einer elektronischen Signatur versehen über das Internet zu versenden.
Das jährliche Auftragsvolumen des Bundes in Höhe von ca. 250 Milliarden Euro kann damit auch erstmals elek- tronisch vergeben werden. Landes- und Kommunalbe- hörden sollen diesem Beispiel in den kommenden drei Jahren folgen. Damit soll gleichzeitig die Attraktivität der Anwendung für Wirtschaft und Verbraucher gesteigert werden.
Sinn und Notwendigkeit wurden in einer Studie der Wirt- schaftsberater von KPMG für das BMWI erst vor kurzem bescheinigt. Damit wird nicht nur die Rechtssicherheit im elektronischen Verkehr erhöht sondern auch zur stabilen Basis für die weitere Entwicklung des E-Business.
Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: typocom-newsletter vom 11.02.2002