Das Standesrecht spricht nicht dagegen, dass ein Rechtsanwalt unter recht-freundlich.de eine Internet-Präsenz betreibt. Ein Kollege war der Meinung gewesen, es handele sich dabei um unzulässige Werbung.
Laut E-Business betrachtete das OLG Celle die Domain angesichts des im uebrigen nicht zu beanstandenden Inhalts lediglich als "pfiffig gestaltetes" Outfit.
Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: akademie.de vom 20.11.2001