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BGH billigt Telefon-Spots

Unterbrecherwerbung am Telefon ist nach einem
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mit wettbe-
werbsrechtlichenVorschriften vereinbar. Der BGH
billigte mit einer am 6.5.2002 veröffentlichten Ent-
scheidung ein Angebot über werbefinanzierte
Festnetzanschlüsse (Aktenzeichen: I ZR 227/99).

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen
hält diese Art Telefonwerbung für wettbewerbs-
widrig, weil zwar der Anrufer, nicht aber der An-
gerufene sein vorheriges Einverständnis erklärt
habe. Für ihn entstehe ein "psychischer Druck",
dem Werbeblock zuzuhören, weil er den Anrufer
im Normalfall nicht dadurch brüskieren wolle, bei
dem ersten Werbeblock gleich aufzulegen. Das
Kommunikationsmittel Telefon sei "als privates
Refugium von Werbung freizuhalten".

Der I. BGH-Zivilsenat folgte dieser Argumentation
nicht. Der Anrufer werde seinen Gesprächspartner
regelmäßig zu Beginn desTelefonats auf die Werbe-
unterbrechung hinweisen. Führe dieser danach das
Gespräch fort, bringe er damit sein Einverständnis
mit der Telefonwerbung zum Ausdruck.

Quelle: BGH vom 06.05.2002


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