BVerfG: Domainvertrag geniesst Schutz nach Art. 14 GGDas Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat erstmals über einen
Domain-Rechtsstreit entschieden: In einem Beschluss von Ende
2004 (Az.: 1 BVR 1306/02) hat das Gericht die Verfassungsbe-
schwerde eines auf dem Gebiet der EDV- und Online-Dienstleis-
tungen tätigen Unternehmens abgewiesen. Dabei stellte es je-
doch zugleich fest, dass Domain-Verträge zwischen Domain-Ver-
waltung und Domain-Inhaber durch Artikel 14 des Grundgesetzes
(Schutz des Eigentums) geschützt sind.
Die unanfechtbare Entscheidung des BVerfG ist unter dem u.a.
Info-Link einzusehen.
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Quelle: http://www.domain-recht.de