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Domainstreit über ICANN austragen

Streitigkeiten um Internet-Domains machen auch heute
noch den Löwenanteil an den streitigen Auseinanderset-
zungen im Internet-Recht aus. Wer die Übertragung oder
Löschung einer solchen Domain verlangt, hat jedoch oft
das Nachsehen, wenn der Domain-Inhaber im Ausland
wohnt, weil dort Urteile vor staatlichen Gerichten nur mit
erheblichem Aufwand erstritten werden können.

Hier helfen seit Ende 1999 die neuen Verfahren vor den
Schiedsgerichten der ICANN weiter, weil hier nicht der
Domain-Inhaber, sondern die Vergabestelle dazu gebracht
wird, die Änderung vorzunehmen. Die Verfahren sind in der
Regel kostengünstiger und schneller als Verfahren vor
staatlichen Gerichten.

Es dauert normalerweise gerade einmal anderthalb bis zwei
Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Abschluss
des Verfahrens. Die Schiedsrichter sind zudem regelmäßig
ausgewiesene Fachleute aus dem Bereich des Urheber- und
Markenrechts, die Verfahren weniger formell und deshalb
flexibler in der Handhabung.

Vor allem aber bieten die neuen Regeln die Möglichkeit,
sonst von Vornherein aussichtslose Verfahren zu führen.
Der Beitrag beschreibt die formellen und materiellen Voraus-
setzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Übertragung
einer Domain.

Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]

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