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| | | EU weitet Microsoft-Verfahren aus
Die Europäische Kommission weitet ihr Verfahren gegen Microsoft aus. Laut einer Mitteilung vom 30.August 2001 vertritt sie den Standpunkt, dass Microsoft seinen Media Player auf unzulässige Art mit dem Windows-Betriebssystem verknüpft habe.
Dadurch werde Verbreitung von Software anderer Hersteller erschwert und der Wettbewerb entgegen den europäischen Vorschriften eingeschränkt. Der Media Player ermöglicht das Anhören bzw. Ansehen von Musik- und Videodateien.
Ähnliche Softwareprodukte wie der Media Player werden auch von anderen Herstellern angeboten, die allerdings nicht über den Vertriebsweg eines Betriebssystems wie Windows verfügen. "Die Produkte der Wettbewerber werden damit im Vorhinein benachteiligt, was weder mit ihren Preisen noch ihrer Qualität in einem Zusammenhang steht", argumen- tiert die Kommission.
Microsoft enthalte somit den PC-Herstellern und Endver- brauchern Auswahlmöglichkeiten bei den PC-Produkten vor, zumal es keine einfachen technischen Möglichkeiten gebe, den Media Player zu entfernen. Folgen seien die Schwächung des Leistungswettbewerbs, eine Verringerung der Verbrau- cherauswahl und ein Verlust an Innovation.
Bereits im vergangenen August hatte die Europäische Kom- mission das Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft einge- leitet. Dabei geht es um die Frage, ob der Softwaregigant seine dominante Marktposition bei PC-Betriebssystemen ausgenutzt hat, um den Absatz bei Serverbetriebssystemen zu erhöhen. Das Verfahren wurde durch eine Wettbewerbs- Beschwerde von Sun im Dezember 1998 ausgelöst.
Die jetzige Stellungnahme der Kommission greift dem Ergeb- nis des Verfahrens nicht vor. Microsoft hat nun zwei Monate Zeit, um auf den Standpunkt der Kommission zu antworten.
Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] vom 30.08.2001
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