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EU weitet Microsoft-Verfahren aus

Die Europäische Kommission weitet ihr Verfahren gegen
Microsoft aus. Laut einer Mitteilung vom 30.August 2001
vertritt sie den Standpunkt, dass Microsoft seinen Media
Player auf unzulässige Art mit dem Windows-Betriebssystem
verknüpft habe.

Dadurch werde Verbreitung von Software anderer Hersteller
erschwert und der Wettbewerb entgegen den europäischen
Vorschriften eingeschränkt. Der Media Player ermöglicht das
Anhören bzw. Ansehen von Musik- und Videodateien.

Ähnliche Softwareprodukte wie der Media Player werden
auch von anderen Herstellern angeboten, die allerdings
nicht über den Vertriebsweg eines Betriebssystems wie
Windows verfügen. "Die Produkte der Wettbewerber werden
damit im Vorhinein benachteiligt, was weder mit ihren Preisen
noch ihrer Qualität in einem Zusammenhang steht", argumen-
tiert die Kommission.

Microsoft enthalte somit den PC-Herstellern und Endver-
brauchern Auswahlmöglichkeiten bei den PC-Produkten vor,
zumal es keine einfachen technischen Möglichkeiten gebe,
den Media Player zu entfernen. Folgen seien die Schwächung
des Leistungswettbewerbs, eine Verringerung der Verbrau-
cherauswahl und ein Verlust an Innovation.

Bereits im vergangenen August hatte die Europäische Kom-
mission das Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft einge-
leitet. Dabei geht es um die Frage, ob der Softwaregigant
seine dominante Marktposition bei PC-Betriebssystemen
ausgenutzt hat, um den Absatz bei Serverbetriebssystemen
zu erhöhen. Das Verfahren wurde durch eine Wettbewerbs-
Beschwerde von Sun im Dezember 1998 ausgelöst.

Die jetzige Stellungnahme der Kommission greift dem Ergeb-
nis des Verfahrens nicht vor. Microsoft hat nun zwei Monate
Zeit, um auf den Standpunkt der Kommission zu antworten.


Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] vom 30.08.2001

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