Gleichzeitig mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnum- mern" am 15. August 2003 hat die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) auch ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs vor- gestellt. Kern des Paketes sind Mindestanforderungen für so genannte Dialer, die die Datenverbindungen über Mehrwertdienste- rufnummern herstellen. Sie müssen so gestaltet sein, dass der Nutzer solche Programme sowohl erkennen als auch eindeutig bestimmten Angeboten zuordnen kann und der Nutzer dem Bezug eines Dialers, dessen Aktivierung und Verbindungsherstellung explizit zustimmen muss.
Laut RegTP-Präsident sind die wirkungsvollsten Mittel gegen missbräuchliche Nutzung: Transparenz und die Möglichkeit zum bewussten Handeln des Verbrauchers. Dazu gehören auch Merkmale wie Mindestgröße der Schrift, deren deutliches Abheben vom Untergrund und klare Erkenntlichkeit der Zustimmungsschalter. Außerdem dürfen Dialer bestehende Sicherheitseinstellungen in den Endgeräten nicht verändern. Diese müssen auf Wunsch des Kunden vollständig vom Endgerät entfernt werden können. Im Gegenzug erhält der Dialer eine rechtsverbindliche, schrift- liche Bestätigung über die Erfüllung der indestanforderungen.
Neben der Schaffung von Mindestanforderungen legt das Gesetz Preisobergrenzen von zwei Euro pro Minute und automatische Trennung nach einer Stunde beziehungsweise 30 Euro bei Block- tarifen fest. Diese Obergrenzen können aber durch die Eingabe eines vierstelligen PINs überschritten werden.
Ebenfalls neu ist der Auskunftsanspruch des Verbrauchers über den Betreiber der Mehrwertdiensterufnummer, den er bei 0900er Nummern direkt über die Reg TP-Homepage und bei 0190er Nummern mit einer schriftlichen Anfrage durchsetzen kann. Abgerundet wird das Maßnahmenbündel durch die Broschüre "Was tun bei Ruf- nummernmissbrauch?", die bei der RegTP Erfurt erhältlich ist.
Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: pte.de vom 18.08.2003