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Gesetz für 0190/0900er Nummern in Kraft

Gleichzeitig mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Bekämpfung
des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnum-
mern" am 15. August 2003 hat die deutsche Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post (Reg TP) auch ein umfangreiches
Maßnahmenbündel zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs vor-
gestellt. Kern des Paketes sind Mindestanforderungen für so
genannte Dialer, die die Datenverbindungen über Mehrwertdienste-
rufnummern herstellen. Sie müssen so gestaltet sein, dass der
Nutzer solche Programme sowohl erkennen als auch eindeutig
bestimmten Angeboten zuordnen kann und der Nutzer dem Bezug
eines Dialers, dessen Aktivierung und Verbindungsherstellung
explizit zustimmen muss.

Laut RegTP-Präsident sind die wirkungsvollsten Mittel gegen
missbräuchliche Nutzung: Transparenz und die Möglichkeit zum
bewussten Handeln des Verbrauchers. Dazu gehören auch Merkmale
wie Mindestgröße der Schrift, deren deutliches Abheben vom
Untergrund und klare Erkenntlichkeit der Zustimmungsschalter.
Außerdem dürfen Dialer bestehende Sicherheitseinstellungen in
den Endgeräten nicht verändern. Diese müssen auf Wunsch des
Kunden vollständig vom Endgerät entfernt werden können. Im
Gegenzug erhält der Dialer eine rechtsverbindliche, schrift-
liche Bestätigung über die Erfüllung der indestanforderungen.

Neben der Schaffung von Mindestanforderungen legt das Gesetz
Preisobergrenzen von zwei Euro pro Minute und automatische
Trennung nach einer Stunde beziehungsweise 30 Euro bei Block-
tarifen fest. Diese Obergrenzen können aber durch die Eingabe
eines vierstelligen PINs überschritten werden.

Ebenfalls neu ist der Auskunftsanspruch des Verbrauchers über
den Betreiber der Mehrwertdiensterufnummer, den er bei 0900er
Nummern direkt über die Reg TP-Homepage und bei 0190er Nummern
mit einer schriftlichen Anfrage durchsetzen kann. Abgerundet
wird das Maßnahmenbündel durch die Broschüre "Was tun bei Ruf-
nummernmissbrauch?", die bei der RegTP Erfurt erhältlich ist.

Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: pte.de vom 18.08.2003


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