Verkaufsangebote bei einer Internetauktion sind genauso verbindlich wie bei einer nor- malen Versteigerung: Dies hat der Bundes- gerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch ver- kündeten Grundsatzurteil entschieden.
Ein wirksamer Vertrag könne auch per Maus- klick zu Stande kommen, hieß es in der Be- gründung. Damit gab der Gerichtshof einem 30-jährigen Mann Recht, der über das Ham- burger Internet-Auktionshaus Ricardo einen neuen, nach Verkaufsliste 57.000 Mark teuren VW Passat zum Schnäppchenpreis von rund 26.000 Mark ersteigert hatte. Der Verkäufer, ein Münsteraner Autohändler, wollte nach Er- teilung des Zuschlags den Wagen nur für 39.000 Mark verkaufen.
Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] vom 06.11.2001