Das OLG München hat am 29.11.2001 eine Ent- scheidung zur "Haftung des Content-Providers" (Az: 6 U 4146/01) erlassen. Demnach haftet ein Provider, der zugleich Domain-Inhaber ist, für "Dummheiten" seiner Kunden, welche letztlich den Content erstellt haben. Der Provider kann jedoch bei seinem Kunden Regress nehmen.
Zitat aus dem Urteil: "Die Passivlegitimation der Beklagten ergibt sich daraus, dass sie Inhaberin der fraglichen Domain und deren Verwalter ist. Dass sie die Ausfüllung der Homepage der Firma B. überlassen hat, ändert an ihrer Verantwortung nicht, was auch der Beklagten klar ist, wie sich aus dem Nutzungsvertrag Anlage B 2 deutlich er- gibt." Damit wird aus dem Schriftverkehr zitiert, dessen Inhalte zwischen den Parteien vorab ver- einbart wurden.
Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: Golem vom 04.12.2001