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Jugendschutz im Internet verschärft

Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor Gewalt-
darstellungen im Internet sowie bei Computerspielen ge-
schützt werden. Der Bundesrat ließ am Freitag das vom
Bundestag beschlossene neue Jugendschutzgesetz pas-
sieren, das die seit 1985 geltenden Bestimmungen ersetzt.

In einer Entschließung bezeichnete die Unionsmehrheit
in der Ländervertretung die Neuregelung aber als unzu-
reichend und forderte Nachbesserungen. Die CDU/CSU-
regierten Länder wollen außerdem eine weitergehende
Gesetzesinitiative Bayerns im Bundestag einbringen.
Sie sieht unter anderem ein generelles Verbot für die
Verbreitung schwer jugendgefährdender Videofilme,
Computer- und Videospiele vor. Außerdem sollen so
genannte Killerspiele verboten werden.

Nach diesem Gesetz der Koalition können künftig alle
neuen Medien, demnach auch Internetseiten, auf den
Index gesetzt werden. Computerspiele müssen, ähn-
lich wie Kino- und Videofilme, in Zukunft mit differen-
zierten Altersfreigaben gekennzeichnet werden. Die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bis-
her: Schriften) kann künftig auch ohne Antrag gegen
Medien aller Art vorgehen. Rechtliche Auswirkungen
hat dies aber nur für deutsche Anbieter. Verstöße ge-
gen das Jugendschutzgesetz können mit Strafen bis
zu 50.000 Euro (bisher 10 000 Euro) belegt werden.

Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: eMarket vom 21.06.2002


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