Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf einer Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) be- schlossen. Infolgedessen soll der Verbraucher zukünftig unter anderem gegen unerwünschte Spam-Mails, Werbe-Faxe und -SMS geschützt werden.
Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzesentwurfs ist, dass der Verbraucher als Schutzobjekt erstmals ausdrücklich im Gesetz erwähnt wird. Dadurch wird die Rechtsprechung zum geltenden UWG aufgenommen und gleichzeitig eine Forderung der Ver- braucherverbände erfüllt. Die Belästigung der Verbraucher durch unerbetene Telefax- bzw. SMS- oder E-Mail-Werbung soll so unterbunden werden. Spamming ist darüber hinaus jetzt auch nach Art. 13 der neuen Datenschutzrichtlinie über elektro- nische Kommunikation unzulässig. Diese Richtlinienbestimmung wird im neuen UWG im Rahmen der Regelung der belästigenden Werbung umgesetzt.
Das Gesetz liberalisiert das derzeit gültige Lauterkeitsrecht und setzt die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Aktualisierung der wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen fort. "Nach der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zuga- beverordnung ist das neue UWG ein weiterer Schritt hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft", meint Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Diese Liberalisie- rung unterstützt die verbraucherfreundliche Politik der Bundesregierung, die sich am Leitbild des mündigen Verbrau- chers orientiert."
Die Novelle verstärkt den Schutz der Verbraucher vor unlau- unlauteren Wettbewerbshandlungen. Das Gesetz soll dabei einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der Verbraucher schaffen. Unternehmen erhalten gleichzeitig einen größeren Handlungsspielraum im Wettbewerb und sollen sich so zukünftig besser am Markt behaupten können.
Gesetzestext: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: golem.de vom 08.05.2003