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Neues Wettbewerbsrecht auch gegen Spam

Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf einer Neufassung
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) be-
schlossen. Infolgedessen soll der Verbraucher zukünftig unter
anderem gegen unerwünschte Spam-Mails, Werbe-Faxe und
-SMS geschützt werden.

Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzesentwurfs ist, dass der
Verbraucher als Schutzobjekt erstmals ausdrücklich im Gesetz
erwähnt wird. Dadurch wird die Rechtsprechung zum geltenden
UWG aufgenommen und gleichzeitig eine Forderung der Ver-
braucherverbände erfüllt. Die Belästigung der Verbraucher
durch unerbetene Telefax- bzw. SMS- oder E-Mail-Werbung soll
so unterbunden werden. Spamming ist darüber hinaus jetzt auch
nach Art. 13 der neuen Datenschutzrichtlinie über elektro-
nische Kommunikation unzulässig. Diese Richtlinienbestimmung
wird im neuen UWG im Rahmen der Regelung der belästigenden
Werbung umgesetzt.

Das Gesetz liberalisiert das derzeit gültige Lauterkeitsrecht
und setzt die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene
Aktualisierung der wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen
fort. "Nach der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zuga-
beverordnung ist das neue UWG ein weiterer Schritt hin zu
mehr Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft", meint
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Diese Liberalisie-
rung unterstützt die verbraucherfreundliche Politik der
Bundesregierung, die sich am Leitbild des mündigen Verbrau-
chers orientiert."

Die Novelle verstärkt den Schutz der Verbraucher vor unlau-
unlauteren Wettbewerbshandlungen. Das Gesetz soll dabei einen
angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft
und denen der Verbraucher schaffen. Unternehmen erhalten
gleichzeitig einen größeren Handlungsspielraum im Wettbewerb
und sollen sich so zukünftig besser am Markt behaupten können.


Gesetzestext: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: golem.de vom 08.05.2003


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