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Rechtsverletzungen im Internet

Der schönste Anspruch hilft dem von einer Rechtsverletzung
im Internet Betroffenen nicht viel, wenn er nicht weiß, wie er
ihn durchsetzen soll. Zu beachten sind dabei u.a. Art der Mass-
nahmen und Ausführungsbestimmungen zu

- Abmahnung
- Einstweilige Verfügung
- Ordnungsgeld und Abschlussschreiben
- Hauptsacheklage
- Gerichtsstand und internationale Zuständigkeit
- Gerichts- und Anwaltskosten

Strafrechtliche Fragestellungen spielen im Zusammenhang
mit dem Internet in der anwaltlichen Praxis dabei - entgegen
weitläufiger Ansicht - eine untergeordnete Rolle. Ausnahmen
hiervon sind lediglich Ermittlungsverfahren wegen der Ver-
breitung von Raubkopien und Pornographie.

Im Vordergrund stehen zivilrechtliche Streitigkeiten, insbe-
sondere die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
wegen der Verletzung marken-, wettbewerbs- und urheber-
rechtlicher Positionen.

Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen
Wettbewerbsverletzungen, insbesondere solchen wegen un-
lauteren Wettbewerbs oder irreführender Angaben, ist dabei
normalerweise Wettbewerbern vorbehalten.

Wer also etwa auf unerlaubte Nettopreisangaben oder verglei-
chende Werbung im Internet stößt, der kann hiergegen nur
dann vorgehen, wenn es sich bei dem Anbieter der Website um
einen Konkurrenten handelt. Falls dies nicht der Fall ist, bleibt
nur der Gang zur Verbraucherschutzzentrale.

Quelle und weitere ausführliche Informationen unter:
[Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]

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