| Abmahnvereine - Tipps zum Gegenangriff
Das Internet ist nach wie vor eine Goldgrube, man muss nur wissen wie man darin schürft. Die zur Zeit lukrativste Geldbe- schaffungsmethode ist, einen Abmahnverein gründen, um dann loszuschlagen gegen jeden und alles im Internet. Gegen die Machenschaften solcher "Selfmade"-Abmahnver- eine kann man sich aber wehren.
RA Tobias H. Strömer gibt in einem Artikel auf der eigenen Webpräsenz netlaw.de einen kurzen Einblick in die Situation und zeigt, dass man sich als Abgemahnter nicht alles gefallen lassen muss, und was man in einem ersten Schritt gegen eine unerwartete Abmahnung wegen angeblicher Verstösse gegen etwa die Regelungen des Teledienstegesetzes oder des Me- diendienstestaatsvertrags machen kann. Nicht immer recht- fertigt nämlich ein Verstoss gegen eine dieser Normen eine Abmahnung, da sie zum Schutze der Verbraucher bestehen und nicht zur Regelung des Wettbewerbs. Oder die geltend gemachten Kosten dürfen gar nicht erhoben werden.
Informationen sammeln, insbesondere über den Abmahner, ist das erste was zu tun ist, wenn man von einem dubiosen Abmahnverein aufgefordert wird, eine strafbewehrte Unter- lassungserklärung abzugeben und die Kosten zu tragen. Ob der Abmahnende bereits unangenehm in Erscheinung getreten ist, erfährt man unter Umständen uaf der Domain http://www.abmahnungswelle.de.
RA Stroemer rät, den Abmahner gegebenenfalls in seine Schranken zu weisen, und bietet ein Musterschreiben an, das Anregungen für die Antwort auf eine Abmahnung gibt. Der möglicherweise tatsächlich auf der eigenen Website vorliegende Verstoss gegen geltendes Recht sollte aber in jedem Falle schnellstmöglich beseitigt werden.
Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: itnn vom 19.09.2002
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