Ein absolutes Schnäppchen hat ein Antiquitätenkäufer auf der Online-Plattform Rarissima gemacht: Er kaufte auf einen Schlag drei wertvolle Stücke - für insgesamt gerade mal drei Mark.
Ein mehr als günstiger Preis für einen Röntgentisch aus Walnuss mit Feuervergoldung, einen massiven Beistelltisch aus Walnuss und Esche mit Ledereinlage und Feuervergoldung, beide aus dem 19. Jahrhundert, sowie ein Ölgemälde des Tiroler Malers Franz von De- fregger aus dem Jahre 1860.
Der Verkäufer lehnte die Herausgabe der Ware ab und hielt den Kauf für einen "schlechten Scherz". Er war der festen Überzeugung, die Stücke für jeweils 1000 Mark angeboten zu haben. Ein Irrtum, wie sich vor Ge- richt herausstellte.
Das Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren: Er muss die Antiquitäten liefern - und zwar für genau die verein- barten drei Mark. Wenn der Verkäufer einen höheren Kaufpreis gewollt hätte, so hätte er dies in seinem Verkaufsangebot festlegen müssen, so das Gericht (AZ: 12 C 197/01).
Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: c't vom 21.11.2001