Das Hackermagazin 2600 darf den Code für DeCSS auf seiner Homepage nicht veröffentlichen oder Links zu entsprechenden Webpages setzen. Damit bestätig- te ein New Yorker Gericht in zweiter Instanz das Urteil, dass der Code zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs nicht unter das Recht auf Redefreiheit in den USA fällt.
Der Fall gilt in den USA als einer der Präzedenzfälle be- züglich des Urheberrechtsschutz auf digitalen Medien. CSS (Content Scrambling System) soll das Kopieren von DVDs mit einem PC verhindern. Die großen US-Filmstu- dios hatten ein Gerichtsverfahren gegen das Hackerma- gazin eingeleitet, um die Veröffentlichung des Codes zu unterbinden. Das Hackermagazin 2600 wurde in seiner Verteidigung von den Internetaktivisten der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützt.
Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: pressetext.de vom 30.11.2001