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WIPO für strengere Gesetze gegen Cybersquatter

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) fordert
bessere gesetzlichen Rahmenbedingungen gegen den Miss-
brauch von Internet-Adressen. Bisher hatte sich die Organi-
sation mit Sitz in Genf auf den Schutz von Markennamen im
Internet konzentriert.

Nun sollen die Schutzmassnahmen auf die unrechtmässigen
Verwendung von Personennamen, Medikamentennamen, Han-
delsnamen, Bezeichnungen für internationale Organisationen
und geografischen Namen ausgeweitet werden. Die WIPO be-
klagt in einer Studie, die gesetzlichen Rahmenbedingungen
seien ungenügend, um den sogenannten Cybersquattern das
Handwerk zu legen.

Die Organisation schlägt vielmehr vor, dass die internationale
Gemeinschaft neue Gesetze zum Schutz von Personennamen
erlassen sollte. Auch geografische Bezeichnungen könnten
mangels gesetzlicher Grundlage in den einzelnen Ländern laut
WIPO kaum vor Cybersquatting geschützt werden. Die WIPO-
Mitgliedstaaten werden auf ihrer Jahresversammlung Ende
September über geeignete Massnahmen entscheiden.

Cybersquatting (wörtl: Hausbesetzer im Cyberspace) bedeutet
die Registrierung eines Namens, auf den man keinen Anspruch
hat, als Internet-Domain. Das kann ein einträgliches Geschäft
sein. Man sichert sich beispielsweise eine Internetadresse und
lässt den rechtmässigen Besitzer beim Rückkauf kräftig zahlen.

Eine schlimmer Variante des Cybersquattings ist der Gebrauch
einer Internetadresse zum Schaden des rechtmässig Anspruchs-
berechtigten. Beispielsweise könnte jemand unter der Adresse
einer bekannten Pharmamarke gefährliche oder bestenfalls
nutzlose Medikamente verkaufen.

Die WIPO unterhält seit Ende 1999 ein Schiedsgericht und ein
Vermittlungszentrum, das Namensstreitigkeiten behandelt. Von
den bisher 3000 Fällen konnten über 2000 gelöst werden.

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