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| | | WIPO für strengere Gesetze gegen Cybersquatter
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) fordert bessere gesetzlichen Rahmenbedingungen gegen den Miss- brauch von Internet-Adressen. Bisher hatte sich die Organi- sation mit Sitz in Genf auf den Schutz von Markennamen im Internet konzentriert.
Nun sollen die Schutzmassnahmen auf die unrechtmässigen Verwendung von Personennamen, Medikamentennamen, Han- delsnamen, Bezeichnungen für internationale Organisationen und geografischen Namen ausgeweitet werden. Die WIPO be- klagt in einer Studie, die gesetzlichen Rahmenbedingungen seien ungenügend, um den sogenannten Cybersquattern das Handwerk zu legen.
Die Organisation schlägt vielmehr vor, dass die internationale Gemeinschaft neue Gesetze zum Schutz von Personennamen erlassen sollte. Auch geografische Bezeichnungen könnten mangels gesetzlicher Grundlage in den einzelnen Ländern laut WIPO kaum vor Cybersquatting geschützt werden. Die WIPO- Mitgliedstaaten werden auf ihrer Jahresversammlung Ende September über geeignete Massnahmen entscheiden.
Cybersquatting (wörtl: Hausbesetzer im Cyberspace) bedeutet die Registrierung eines Namens, auf den man keinen Anspruch hat, als Internet-Domain. Das kann ein einträgliches Geschäft sein. Man sichert sich beispielsweise eine Internetadresse und lässt den rechtmässigen Besitzer beim Rückkauf kräftig zahlen.
Eine schlimmer Variante des Cybersquattings ist der Gebrauch einer Internetadresse zum Schaden des rechtmässig Anspruchs- berechtigten. Beispielsweise könnte jemand unter der Adresse einer bekannten Pharmamarke gefährliche oder bestenfalls nutzlose Medikamente verkaufen.
Die WIPO unterhält seit Ende 1999 ein Schiedsgericht und ein Vermittlungszentrum, das Namensstreitigkeiten behandelt. Von den bisher 3000 Fällen konnten über 2000 gelöst werden.
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