| Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, von einer im Tierschutzgesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und das so genannte Qualzuchtverbot zu präzisieren. Der Bundesrat hat festgestellt, dass die bisherigen Formulierungen im Tierschutzgesetz nicht zu einer konsequenten Umsetzung des Verbotes führen, so dass auch weiterhin Nachkommen von Tieren mit genetischen Defekten zum Teil erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden. Eine einheitliche Auslegung des Gesetzeswortlauts im Tierschutzgesetz wurde bisher nicht gefunden: Auch das im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erstellte Gutachten ist nach Ansicht des Bundesrates nicht geeignet, die kontroverse Diskussion zu beenden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erhebliche körperbedingte Veränderungen und Verhaltensstörungen bei Wirbeltieren näher zu bestimmen sowie das Züchten und Ausstellen von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken und sich für eine konsequente Umsetzung des Qualzuchtverbotes einzusetzen. Entschließung des Bundesrates zur Qualzucht Drucksache 36/03 (Beschluss)
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