> Mir wurde aber auf dem Standesamt (in Baden-Württemberg) > ausdrücklich gesagt, > dass die Übersetzung sämtlicher Dokumente durch einen > staatlich vereidigten Übersetzer in Deutschland erfolgen > müsse. Ich habe hier nachgehakt, aber die Standesbeamtin > bestand darauf. Falsch, wenn Du die Dokumente anschliessend einfach auf dem Konsulat beglaubigen laesst in Moskau (Apostille). Du kannst naemlich die Papiere auch dort gleich abgeben wenn Du willst, dann schickt das Konsulat das ganze zum zustaendigen Standesamt. Wenn es in Deutschland uebersetzt wird, so muss der Uebersetzer allerdings wirklich vereidigt sein:)und dementsprechend teurer:)))
|