Gefahrgutforum
 
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 Ladungssicherung 20.04.2005 (12:52 Uhr) Thomas Damm
Hallo Gefahrgutexperten,

in der Randnummer 9.6 der neuen RSE wird u.a. erläutert, dass, wenn der Verlader selbst das Fahrzeug belädt er ausschließlich für die Einhaltung dieser Vorschrift (§ 9 Abs. 13 GGVSE) verantwortlich ist. In der GeLa 04/2005 auf Seite 24 ist im Beitrag von Herrn Holzhäuser zu lesen, dass nur der zur Verantwortung gezogen werden kann, der an der Ladungssicherung aktiv beteiligt oder anwesend war.
Diese grundsätzliche Aussage widerspricht jedoch der Randnummer 9.5 RSE, wonach der Fahrer auch neben demjenigen Verantwortlich bleibt, der tatsächlich beladen hat.

Wer hat dazu eine Meinung?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
 Re: Ladungssicherung 25.04.2005 (13:00 Uhr) Willi Pape
Hallo Herr Damm,
meiner Meinung nach geht daraus hervor, dass der Fahrer immer für die Ladungssicherung verantwortlich ist. Beim Verlader sieht es danach so aus, das er nur Verantwortlich ist wenn er auch selbst verladen hat.
 Re: Ladungssicherung 21.10.2005 (07:30 Uhr) Thomas Damm
Hallo Herr Pape,

das Thüringer Oberlandesgericht hat am 14.10.2005 unter dem Az: 1 Ss 34/05 beschlossen, dass der Verlader auch dann eine Verantwortung aus § 9 Abs. 13 GGVSE hat, wenn der Kraftfahrer beim Verlader selbst verlädt. Die Regelung in 9.6 RSE 2005 steht in einem nicht auflösbaren Widerspruch zum Wortlaut des § 9 Abs. 13 GGVSE als auch zum Schutzzweck dieser Norm und ist deshalb abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Damm
Hallo,

ich suche für meine Schulungen eine ausgemusterte Verpackung für radioaktive Stoffe, es ist schwer über eine sichere Verpackung zu referieren wenn meine Schöler so eine Bleidose nicht in den Händen halten können und sich darüber auslassen wie schwer so was ist. Schulungsmaterial zum anfassen ist durchaus effektiver als nur was darüber zu hören. Könnte mir jemand eine solche Verpackung zukommen lassen, es sollte aber kein Castor sein, der ist doch etwas zu schwer.

Über Hilfe würde ich mich sehr freun

Grüßle vom Bodensee

K. Schmauder
 Gefahrgut in der Fahrgastzelle 06.06.2005 (19:54 Uhr) Guido Lunkes
Hallo Forum,

wer kann mir weiterhelfen ?
Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass der Gefahrguttransport in der Fahrgastzelle eines PKW verboten ist?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo,
ein generelles Verbot von Gefahrgütern im PKW gibt es nicht. Aber vielleicht sollten Sie uns mitteilen welche Gefahrgüter Sie in welchen Mengen transportieren wollen.

Mit freundlichem Gruß

Willi Pape
 § 3 GGVSE 31.05.2005 (11:14 Uhr) Christian
Hallo zusammen,

ich suche schon eine ganze Weile nach einschlägigen Erläuterungen / Kommentaren zum § 3 GGVSE. Habe aber bis jetzt noch nichts gefunden. Wer kann mir bitte erklären wie der § 3 GGVSE " Zulassung zur Beförderung" zu lesen ist. Unter anderem ist man der Auffassung, dass sich der § 3 nur auf Stoffe bezieht, deren Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Eine weiteren Interpretation ist, dass nicht nur die o. g. Sichtweise in Betracht kommt, sondern zusätzlich gefährliche Güter nur befördert werden dürfen, wenn eine Beförderung nach Teil 2, Kapitel 3. 2 Tabelle A zulässig ist. Das heißt, die Tabelle gestattet den Transport nur unter den dort genannten Bedingungen. Dazu gehören u. a. die Verpackungsvorschriften. Welches ist die korrekte Auslegung?
 Re: § 3 GGVSE 31.05.2005 (15:43 Uhr) Willi Pape
Hallöchen
ich finde, dass die Aussage im §3 GGVSE recht eindeutig ist. Dort steht doch:"Gefährliche Güter dürfen nur befördert werden, wenn deren Beförderung......... nicht ausgeschlossen ist."
Wer ist denn mit "MAN" gemeint der behauptet das sich der §3 auf Stoffe bezieht deren Beförderung ausgeschlossen ist??

Mit freundlichem Gruß

Willi Pape
 Gefahrguttransport Beifahrer 09.02.2005 (08:23 Uhr) anja123
Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich, als nicht ADR-Gefahrgutführerscheinbesitzer, bei einem Gefahrguttransport mitfahren möchte, ist das erlaubt? Gibt es da in den einzelnen Ländern Unterschiede? Bisher waren wir der Meinung, wenn zwei vollständige Schutzausrüstungen bei einem Transport vorhanden sind, dass der Beifahrer ohne Probleme mitfahren kann. Gestern war ich mit einem Fahrer in den Niederlanden, dort sagte uns ein niederländischer Fahrer, dass dort bei GEfahrguttransporten ein generelles Beifahrerverbot gebe. Entspricht das den Tatsachen? Gibt es dieses Verbot auch in Deutschland?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

Anja
 Re: Gefahrguttransport Beifahrer 09.02.2005 (15:27 Uhr) schindlbeck62
Hallo,
daß ADR sagt unter

8.3.1 Fahrgäste
Abgesehen von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung dürfen Fahrgäste in Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern nicht befördert werden.
Wir geben unserem Begleitpersonal eine Bescheinigung mit, daß er oder sie zur Fahrzeugbesatzung gehört und über die Gefahren und Vorschriften eingewiesen wurde.
Es steht nirgends geschrieben, daß jeder der Fahrzeugbesatzung einen Führerschein bzw. eine ADR Bescheinigung haben muß. Die 2. Person muß allerdings auch die PSA haben. Bei den Kontrollen in Deutschland und in Österreich hatten wir mit dieser Vorgehensweise keinerlei Probleme.
Gruß
E.Schindlbeck







> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> wenn ich, als nicht ADR-Gefahrgutführerscheinbesitzer,
> bei einem Gefahrguttransport mitfahren möchte, ist das
> erlaubt? Gibt es da in den einzelnen Ländern
> Unterschiede? Bisher waren wir der Meinung, wenn zwei
> vollständige Schutzausrüstungen bei einem Transport
> vorhanden sind, dass der Beifahrer ohne Probleme
> mitfahren kann. Gestern war ich mit einem Fahrer in den
> Niederlanden, dort sagte uns ein niederländischer Fahrer,
> dass dort bei GEfahrguttransporten ein generelles
> Beifahrerverbot gebe. Entspricht das den Tatsachen? Gibt
> es dieses Verbot auch in Deutschland?
>
> Vielen Dank für Ihre Antworten!
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Anja

 Bußgeld 21.01.2005 (21:56 Uhr) schindlbeck62
Hallo Unbekannter,
hier die Bußgelder für den Fahrzeugführer
Kein Begleitpapier      150 €
schriftliche Weisung    250 €
Ladungssicherung        300 €
Warntafel               300 €
Feuerlöscher            150 €

weitere Beteiligte bekommen noch Bußgelder
(Verlader,Fahrzeughalter)
 Bußgeld 20.01.2005 (17:18 Uhr) Unbekannt
Hallo, würde gerne wissen wie hoch das Bußgeld bei folgenden verstößen ist? Kein Begleitpapier,keine schriftliche weisung,keine Ladungssicherung nach hinten,keine warntafeln, 1 Feuerlöscher fehlt! Gesamtmenge  der Beförderungseinheit:2991kg KL3 UN1263 VP3
 Benzylbenzoat - Gefahrgut ? 12.01.2005 (08:46 Uhr) Gefahrguttage.de
Hallo,

uns beschäftigt zur Zeit die Frage, ob Benzylbenzoat ein Gefahrgut im Sinne des ADR ist.

Form: Flüssig
Ökotox: EC50: 2,32mg/L/96h Brachydanio rerio
biol. leicht abbaubar
Log Pow: 4

Gemäß meiner Interpretation der Daten müsste es ein Stoff der Klasse 9 UN 3082 sein.

Gefahrstoffrechtlich wir er jedoch, aufgrund der Nennung im Annex 1 ohne "N", auch nur mit Xn gekennzeichnet.

Lieferant und Hommel sehen Benzylbenzoat nicht als Gefahrgut im Sinne des ADR.

Wie ist Ihre Einschätzung dazu?

Vielen Dank und liebe Grüße,

Bernd Kontenak.

 ADR 2005 Sicherungspflichten 17.12.2004 (11:45 Uhr) Joachim Adick
Hallo,
hat schon jemand eine Idee zum Thema 'Sicherungspflichten' bei Ottokraftstoffanlieferung (UN 1203, VP II) im Tankwagen auf das Werksgelände? Formal soll es ein Gut mit hohem Gefahrenpotential sein.

Gruß

J.Adick
Hallöchen
Der Bund-Länder-Fachausschuß hat angeregt, dass es zukünftig bei Verstössen nach GGVSE auch Punkte in Flensburg geben soll wenn gleichzeitig gegen die StVO/StVZO verstossen wurde. Da man bei jedem Verstoß, egal um was es sich handelt, immer gegen § 1 der StVO verstossen hat, wird es wohl demnächst eine Flut von Einträgen in Flensburg geben. Wie immer wird auch hier meines Erachtens nach dem Prinzip verfahren: "Den letzten beissen die Hunde." Denn hierdurch wird der Druck auf die Fahrer noch enorm erhöht.
Mit freundlichem Gruß

Willi Pape
 Re: Punkte in Flensburg bei Verstoss nach GGVSE 13.10.2004 (09:48 Uhr) Thomas Damm
Hallo Herr Pape,

dass es hier nur den Fahrer trifft, sehe ich nicht ganz so. Erstaunt wird wohl eher der Lademeister sein, wenn er nach mehrmaliger mangelhafter Ladungssicherung zum MPU – Gutachter muss. Empfänger von Punkten sollen ja auch die anderen Normadressaten laut GGVSE sein.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
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