| Tierschutz endlich in Verfassung aufgenommen !
Wie mir soeben tel. aus Berlin mitgeteilt wurde ist bei der heutigen Abstimmung im Plenum des Bundestages endlich ( beim 4. Versuch ! ) der Schutz der Tiere in die Verfassung aufgenommen worden.
Wenn auch nur als Ergänzung des § 20a Grundgesetz um die 3 Worte "und die Tiere". Die Einfügung eines § 20b, in dem die Rechte der Tiere als unsere Mitgeschöpfe festgeschrieben werden sollten, war mit der CDU/CSU leider nicht zu machen. :(
Bei den bisherigen Abstimmungen 1996, 1998 und 2000 hatte die CDU/CSU per Fraktionszwang die für die Grundgesetzänderung notwendige 2/3-Mehrheit verhindert. Nun (angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl ? ) waren auch die Abgeordneten von CDU/CSU tatsächlich nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Das Abstimmungsergebnis im Einzelnen:
543 Ja-Stimmen 15 Enthaltungen 19 Nein-Stimmen *
* überwiegend von Abgeordneten der CDU/CSU, die Liste der namentlichen Abstimmung liegt mir jedoch noch nicht vor.
Die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde damit klar erreicht !!! |