| | Die Visaerleichterung betrifft in erster Linie von russischer Seite aus, die Dauer des Visums resp. deren verlaengerung. Laedt eine Firma Ihren Investor ein, so kann sie dies nun fuer drei Jahre tun etc. Deswegen lautet die Antwort, ja! Es muss noch immer eingeladen werden und es benoetigt noch immer eine Versicherung, einzig die Einladung liese sich ohne Probleme (theoretisch) verlaengern im Lande selber. Die formlose Einladung genuegt schon deshalb nicht, weil so niemand pruefen kann in wie weit die Angaben stimmen. Uebrigens auch umgekehrt ist nicht ganz klar, wo die Erleichterungen sein sollen. Von BRD Seite sehe ich nur es kostet etwas weniger! > Ab dem 1.6.2007 gibt es Visaerleichterungen u.a. auch für > deutsche Personen, die in Russland wohnen (z.B.Heirat). > Das trifft auch für mich zu. Daraus ergeben sich zwei > Fragen: Möchte ich meinen in Deutschland wohnenden Sohn > einladen, muss ich trotzdem eine Einladung bei meiner > zuständigen Meldebehörde beantragen? Oder genügt eine > formlose Einladung von mir? Muss mein Sohn beim > russischen Konsulat eine Auslandskrankenversicherung > nachweisen? Zu diesen Fragen habe ich nirgends eine > Antwort gefunden. Wer weiss mehr? |