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| | | Hallo, mir wurde die Frage gestellt, ob ein gebrauchter Rußpartikelfilter Gefahrgut ist und ich mußte erstmal passen. Gem Abfallrecht wurde dieser mit dem AVV Code 160807 als gefährlicher Abfall eingestuft. Der RPF besteht meines Wissens aus ähnlichen Materialien wie Katalysator aus Benzinfahrzeugen. Der einzige Anteil, der dabei gefährlich sein könnte wäre meines Wissens der Ruß. Der Anteil, der darin enthalten ist und deren Zusammensetzung wird sicher in jedem Fahrzeug anderes sein, insbesondre dann, wenn der Filter defekt ist und deshalb getauscht werden muß.
Meine Frage an das Forum: Unter welchen Bedingungen kann es sein, das ein RPF ein Gefahrgut darstellt. Gibt es einen PAK Grenzwert, den man vielleicht heranziehen kann?
Danke Stefan
noch ne Frage, wie kann ich auf einen bestehenden Beitrag antworten?
| | | | | | Hallo Stefan, leider kann ich dir nur deine 2. Frage beantworten. Du kannst auf einen Beitrag Antworten, indem du auf die Betreffzeile Doppelklickst. Jetzt öffnet sich der Beitrag im separaten Fenster und unten rechts auf den Button auf Beitrag antworten klicken.
Gruß Erwin
> Hallo, > mir wurde die Frage gestellt, ob ein gebrauchter > Rußpartikelfilter Gefahrgut ist und ich mußte erstmal > passen. > Gem Abfallrecht wurde dieser mit dem AVV Code 160807 als > gefährlicher Abfall eingestuft. > Der RPF besteht meines Wissens aus ähnlichen Materialien > wie Katalysator aus Benzinfahrzeugen. > Der einzige Anteil, der dabei gefährlich sein könnte wäre > meines Wissens der Ruß. > Der Anteil, der darin enthalten ist und deren > Zusammensetzung wird sicher in jedem Fahrzeug anderes > sein, insbesondre dann, wenn der Filter defekt ist und > deshalb getauscht werden muß. > > Meine Frage an das Forum: Unter welchen Bedingungen kann > es sein, das ein RPF ein Gefahrgut darstellt. > Gibt es einen PAK Grenzwert, den man vielleicht > heranziehen kann? > > Danke Stefan > > noch ne Frage, wie kann ich auf einen bestehenden Beitrag > antworten? > | | | | | | Hallo, also das mit den antworten funktioniert schonmal.
Nach mehrmaligen nachdenken bin ich inzwischen zu der Erkenntnis gekommen, dass die RPF wohl kein Gefahrgut darstellen dürften.
Das würde ja auch bedeuten, dass ale Schornsteine oder Heizungsanlagen, sowie Auspuffteile als Gefahrgut gelten würden. Das habe ich allerdings noch nie gesehen, oder wurde das nur einfach übersehen?
Stefan
| | | | | | Guten Abend erst mal.
also nach meinem Kenntnisstand, sind Rußpartikelfilter nur nach dem geltenden Abfallrecht zu befördern und zu verpacken. Denn Klassifiziert nach den Gefahreigenschaften ist er ja auch nicht.
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