| Guten Tag, ich habe folgende Frage: Wir sind ein Industriebetrieb für Klebstoffe. Wenn bei uns so genannte Vernetzter in Blechflaschen abgefüllt sind (Klasse 3, UN 1133) und diese in einen zugelassene Karton (der bekommt natürlich einen Gefahrzettel) verpackt werden, müssen die einzelnen Flaschen alle einen Gefahrzettel bekommen ? Was ist, wenn die Etikettierung dafür keinen Platz mehr lässt? Also, reicht es wenn nur auf dem Karton gekennzeichnet wurde? Danke schon jetzt für eine Antwort Frank Höger Zuletzt geändert von sikaautomotive am 16.10.2006 um 06:53 Uhr. |
| | Sehr geehrter Herr Höger,
wie wollen Sie die "Blechflaschen" befördern? Ich gehe davon aus es sind Blechkanister. Wenn Sie den Klebstoff als begrenzte Menge nach Kapitel 3.4 ADR befördern wollen, dann benötigen die Innenverpackungen (Blechkanister) keine Gefahrzettel. Es ist aber dann die Innenverpackung und die Gesamtmenge des Kartons beschränkt. Wie groß sind die Blechkanister. Werden diese Klebstoffe dann in den Handel gesendet. Ich weiss ich habe einige Fragen, aber nur so kann ich Ihnen helfen.
Herzliche Grüße Jörg Holzhäuser
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