Der Unterschied ist einfach, dass du an der Raststätte etwas für dein Geld bekommst. Als Gegenleistung haben die Reinigungskräfte dort alles geputzt, instabdgehalten etc. Du hingegen bietest nur geklaute Fotos an, an denen du vermutlich nicht mal die Rechte zum Vertrieb hast. In der juristischen Einordnung ist die Beurteilung hiervon eigentlich auch eindeutig.
Fazit: nette Idee, aber was du hier gerade machst geht wirklich sehr nach hinten los.