> läßt es die prüfungsordnung des djjv zu, daß ich an einem > tag die prüfung zum 4. und 3 kyu ablege?
Dies ist möglich. Jedoch eine absolute ausnahme. Du brauchst das Einverständis Deines Vereines, des Landesprüfreferenten und mußt die Doppelprüfung auch begründen können. Zum Beipspiel, dass Du in einer ähnlichen Sportart schon entsprechende Qualifikationen nachgewiesen hast.
Eine pauschale Aussage kann ich also nicht treffen. Um welchen Landesverband handelt es sich denn?