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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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 Dank an die "Advografen"! 10.07.2001 (13:42 Uhr) JohnnieW
 Re: GSDI e.V. gibt Signal zur Einigung 10.07.2001 (15:07 Uhr) rudolf
> Es gibt neues auf
> http://www.webrobin.de/info/info_start.htm#stellung zu
> lesen:
>
> Alle abgemahnten Website-Betreiber, die eine modifizierte
> Unterlassungserklärung unterschreiben und den gerügten
> Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen umgehend
> beseitigen, werden von dem Kostenerstattungsanspruch des
> GSDI e.V. freigestellt.

Ich halte das für eine Finte, die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag mit
einer 30-jährigen Verjährungsfrist!!!. Ob der Verein gegen diejenigen vor-
geht die nicht unterschreiben? Falls ja kann in einem Klageverfahren die
Anspruchsberechtigung geklärt werden. Ob das Gericht bei guter Vorbe-
reitung die Klageberechtigung sieht, könnte fraglich sein.

Die versprochene Kostenfreistellung ist kein Vorteil, da dem Verein die in
Rechung gestellten Anwaltskosten nicht zustanden. Es bleibt der Vorwurf
des Missbrauchs nach § 13 Abs. 5 UWG bestehen. Die Anwälte hätten wissen
müssen, dass kein Anspruch auf die Gebühren nach BRAGO besteht.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Newsletter Abmahnungen". Die Überschrift des Forums ist "Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand".
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