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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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 Re: Wir auch, aber mit einem Unterschied 04.07.2001 (15:16 Uhr) do
 Re: Wir auch, aber mit einem Unterschied 05.07.2001 (09:36 Uhr) Michael Boettcher
> Ob eine Abmahnung rechtens ist oder nicht entscheidet
> letzten Endes nur ein Gericht und im Zweifelsfalle ist
> das ein OLG oder gar der Bundesverfassungsrichter und
> diese Entscheidungen sind aber Mal so richtig teuer.

Jein. Der Start der Verfahren wird in der Regel ein LG sein, Revision beim OLG, Schluß ist spätestens beim BGH, der sich hüten wird ohne Not eine verfassungswidrige Entscheidung zu fällen, was auch schwerfallen dürfte. Das Bundesverfassungsgericht ist also ziemlich sicher nicht involviert.
Was die Kosten angeht, so kann man Prozesskostenhilfe beantragen,wenn man das nicht selbst löhnen kann, im übrigen zahlt der Verlierer. Wer klagt muß einen Teil der Gerichstkosten verauslagen (erhält er später zurück, wenn er gewinnt). Diesen Part kann man dem Verein ünberlassen, der sichjer vorweg noch sogeannte "Einstweilige Verfügungen" versuchen wird. Gegen die geht man dann als erstes vor. Es kann dabei durchaus sein, daß zunächst etwas unbedarftere Richter dem Antrag auf eine EV stattgeben. Das heißt aber gar nichts für das Hauptverfahren. In Düsseldorf beschäftigt sich RA Krieger (www.transpatent.de) mit den Fällen. Da man - Internet sei dank - viel elektronisch abwickeln kann, dürfte sich anbieten jedenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen, unabhängig davon, ob man ihn nun beauftragen will. Bei Bedarf kann er nämlich sicher auch fachlich geeigente Kollegen nahe des eigenen Wohnortes empfehlen.

> Daher muss hier im Rahmen der Wahrung des Rufes des
> Berufstandes Rechtsanwalt die Stellungnahme der
> Anwaltskammer angehört werden und da die Anwaltskammer
> sich mit Sicherheit auch von der öffentlichen Meinung
> beeinflusst sieht, ist es nicht ungeschickt seinen Unmut
> über Abmahnungen in dieser Form sachlich Luft zu machen.

Warum sollte die Anwaltskammer gehört werden und zu welchem Vorwurf? Der Ruf von Anwälten ist allgemein so hoch nicht, man spricht von "Rechtsverdrehern", warum sollte der nun in diesem Fall stärker belastet werden als sonst schon?

Da die Kanzlei im Auftrag des Vereins tätig wird, zugleich aber bei diesem wohl mitwirkt, könnte ja auch geprüft werden, ob nicht die Kalnzlei gewissermaßen eine Rechtsabteilung des Vereins darstellt. Dann könnte es sein, daß die Kostenerstattung eh' unberechtigt gefordert wird.

M. Boettcher

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Newsletter Abmahnungen". Die Überschrift des Forums ist "Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand".
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